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Hiernach hat sich Jedermann, den es angehe, zu achren.
Urkundlich haben Wir gegenwärtiges Mandat, welches, nach der Vorschrife des Generale
vom 1 3ten Juli 1796 und des Mandats vom 9ten März 1818, bekanne zu
machen ist, eigenhändig unterschrieben und demselben Unser Königliches Siegel vordeucken
lassen.“
Gegeben zu Dresden, den 1 4ten Juni 1830.
Anton.
6GBottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänckendork.
Karl Fciedrich Schaarschmide.
Ausgegeben iu Dresden, am 15 % Juni 1830.