Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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D)  Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministeriums.
a)  Verfügung,  betreffend  die  Errichtung  von  Grenzsteuerämtern.

In  Folge  der  Betriebseröffnung  der  Eisenbahnstrecke  Rottweil-Tuttlingen  sind  an
den  Stationen  Neufra,  Aldingen,  Rietheim  und  Wurmlingen,  ferner  mit  Rücksicht
auf  die  demnächst  bevorstehende  Betriebseröffnung  der  Bahnstrecken  Rottweil-Villingen
und  Saulgau-Waldsee  an  den  Stationen  Deißlingen  und  Trossingen  der  ersteren  Bahnlinie
  und  an  den  Stationen  Saulgau,  Hochberg,  Altshausen  und  Steinenbach  der  letztgenannten
  Linie  Grenzsteuerämter  errichtet  und  die  grenzsteueramtlichen  Funktionen  der
Controlirung  sämmtlicher  übergangscontrolepflichtigen  Gegenstände,  welche  mit  der  Eisenbahn
  aus  den  übrigen  Zollvereinsländern  eingehen  und  die  Eisenbahn  an  jenen  Orten
verlassen  oder  welche  unter  Transportscheincontrole  in  andere  zum  Zollverein  gehörige
Länder  ausgeführt  und  an  den  genannten  Stationen  zur  Eisenbahn  aufgegeben  werden,
auf  den  Stationen  Neufra,  Aldingen,  Riectheim  und  der  Station  Saulgau  den  Ortssteuerbeamten,
  an  den  Stationen  Wurmlingen,  ferner  Hochberg,  Altshausen  und  Steinenbach,
  endlich  an  den  Stationen  Deißlingen  und  Trossigen  den  Vorständen  der  dortigen
  Eisenbahnstationen  übertragen  worden.

Stuttgart  den  20.  Juli  1869.
Für  den  Minister:
Oberfinanzrath
Necker.

b)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Herstellung  des  freien  Verkehrs  zwischen  den  vom  1.  Juli  d.  J.  an
in  den  Verband  des  Gesammt-Zollvereins  aufgenommenen  Preußischen  und  Hamburgischen
Gebietstheilen  und  den  übrigen  Theilen  des  Zollvereins.

Mit  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  vom  23.  v.  M.,  betreffend  die  Erweiterung
  des  Gebiets  des  Deutschen  Zoll=  und  Handelsvereins  (Reg.  Blatt  S.  177),  wird
hiedurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß,  nachdem  die  Repvision  der  nachsteuer-