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D) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministeriums.
a) Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern.
In Folge der Betriebseröffnung der Eisenbahnstrecke Rottweil-Tuttlingen sind an
den Stationen Neufra, Aldingen, Rietheim und Wurmlingen, ferner mit Rücksicht
auf die demnächst bevorstehende Betriebseröffnung der Bahnstrecken Rottweil-Villingen
und Saulgau-Waldsee an den Stationen Deißlingen und Trossingen der ersteren Bahnlinie
und an den Stationen Saulgau, Hochberg, Altshausen und Steinenbach der letztgenannten
Linie Grenzsteuerämter errichtet und die grenzsteueramtlichen Funktionen der
Controlirung sämmtlicher übergangscontrolepflichtigen Gegenstände, welche mit der Eisenbahn
aus den übrigen Zollvereinsländern eingehen und die Eisenbahn an jenen Orten
verlassen oder welche unter Transportscheincontrole in andere zum Zollverein gehörige
Länder ausgeführt und an den genannten Stationen zur Eisenbahn aufgegeben werden,
auf den Stationen Neufra, Aldingen, Riectheim und der Station Saulgau den Ortssteuerbeamten,
an den Stationen Wurmlingen, ferner Hochberg, Altshausen und Steinenbach,
endlich an den Stationen Deißlingen und Trossigen den Vorständen der dortigen
Eisenbahnstationen übertragen worden.
Stuttgart den 20. Juli 1869.
Für den Minister:
Oberfinanzrath
Necker.
b) Bekanntmachung, betreffend die Herstellung des freien Verkehrs zwischen den vom 1. Juli d. J. an
in den Verband des Gesammt-Zollvereins aufgenommenen Preußischen und Hamburgischen
Gebietstheilen und den übrigen Theilen des Zollvereins.
Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 23. v. M., betreffend die Erweiterung
des Gebiets des Deutschen Zoll= und Handelsvereins (Reg. Blatt S. 177), wird
hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem die Repvision der nachsteuer-