Full text: Hessische Verfassungsgesetze mit Einführung und Erläuterungen.

106 III. Teil. Verfassungsurkunde. Artikel 24. 
in dem Großherzogthume keiner Beschränkung unter— 
worfen, als welche Recht und Gesetz! bestimmen. 
Artikel 24.2 
[Jedem Hessen stehet das Recht der freyen Aus- 
wanderung, nach den Bestimmungen des Gesetzes, zu.) 
1 Der Unterschied zwischen „Recht“ und „Gesetz“ ist hier darin zu 
finden, daß unter ersterem das ungesetzte Recht, das Gewohn- 
heitsrecht, unter letzterem dagegen das gesetzte Recht, d. h. 
das durch den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers geschaffene 
Recht verstanden wird; die Unterscheidung bezieht sich also auf die 
Art der Entstehung, auf ein äußerliches Moment. Inhaltlich 
sind die beiden Ausdrücke hier vollkommen gleichbedeutend — sie 
haben die Bedeutung von „Rechtsnorm“, von „Gesetz im materiellen 
Sinn"“. Die Vorschrift des Art. 23 besagt also, daß Beschränkungen 
der Freiheit der Person und des Eigentums nur dann rechtlich 
zulässig sind, wenn sie sich auf eine Rechtsnorm (nicht auf bloße 
Verwaltungswillkür) zu stützen vermögen — ein Grundsatz, welcher 
in mehreren anderen Verf.-Artikeln noch näher ausgeführt ist (val. 
besonders Art. 72). — Bezüglich der Entstehung des Art. 23 vgl. 
die zu Art. 20 f. angegebenen Quellen, ferner LV. II. 1820, B. 2 
H. 6 S. 57, 99, 105; Beil. 114, 115 S. 48ff. (Ausschußbericht); 
B. 3 H. 8 S. 141. 
2 Vgl. an Stelle dieses Artikels und an Stelle des Gesetzes 
über die Auswanderungen vom 30. Mai 1821 (RNBl. S. 230) das 
Bundes--(Reichs-)Gesetz über die Freizügigkeit, vom 1I. November 1867 
(BGBl. S. 55); das Bundes-(Reichs-)Gesetz über das Paßwesen 
vom 12. Oktober 1867 (BGl. S. 33); das Bundes-(Reichs-) Gesetz 
über die Erwerbung und den Verlust der Bundes= und Staatsan- 
gehörigkeit vom 1. Juni 1870 (BGl. S. 355) und das Reichsgesetz 
über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 (RGl. 
S. 463), wodurch das Auswanderungsrecht gemäß R. V. Art. 4 
Ziff. 1 von Reichswegen geregelt ist. Art. 24 erscheint hiernach 
nicht mehr als gültig. — Uber die Entstehungsgeschichte des Art. 24 
s. LV. II. 1820 B. 2 H. 4, Beil. 86 S. 61 u. 66; H. 6, S. 49, 55, 
100, 105, Beil. 111 u. 112 (Ausschußbericht); B. 3 H. 8, S. 141; 
Beobachter 1832 S. 51 u. 137.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.