Full text: Hessische Verfassungsgesetze mit Einführung und Erläuterungen.

198 IV. Teil. Gesetzestexte. 
ersten Ausstattung des Großherzoglichen Contingents 
entstehen. 
Artikel 8. 
Zu Artikel 22. Die besonderen Bestimmungen 
über die persönlichen und Rechtsverhältnisse der Preu- 
ßischen Garnison in Mainz finden auf denjenigen Theil 
des Hessischen Contingents, welcher etwa nach Mainz 
verlegt wird, keine Anwendung. 
Artikel 9. 
Schließlich wurde noch Einverständniß darüber er- 
zielt, daß die in dem Hessischen Einführungsgesetz zu 
dem Bundesgesetze, betreffend die Quartierleistung für 
die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes 
vom 25. Juni 18681 getroffenen Bestimmungen über 
die Einreihung der südhessischen Orte in die verschiedenen 
Servis-Classen bis zu einer etwaigen anderweitigen 
Regelung im Wege der Reichsgesetzgebung aufrecht er- 
halten bleiben. 
Berlin den 13. Juni 1871. 
Karl Hofmann. Ludwig von Lyncker. 
(L. S.) (L. S.) 
Georg Rudolph Niepoth. 
(L. S.) 
Karl von Karczewski. Robert von Puttkamer. 
(L. S.) (L. S.) 
  
  
1 Bezüglich der späteren Anderungen und Ergänzungen dieses 
Gesetzes vgl. Glock und Lehr S. 196 ff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.