Full text: Hessische Verfassungsgesetze mit Einführung und Erläuterungen.

244 IV. Teil. Gesetzestexte. 
XIX. Schlußbestimmungen. 
Artikel 59. 
Das Gesetz vom 8. September 1856, die land— 
ständische Geschäftsordnung betreffend, sowie die Artikel 
76, 85, 86, 88, 92, 93, 98, 100 der Verfassungsur— 
kunde vom 17. December 1820 sind aufgehoben, so- 
weit letztere im Widerspruch mit gegenwärtigem Ge- 
setze stehen. 
Artikel 60. 
Gegenwärtiges Gesetz tritt von dem Tage des Er- 
scheinens im Regierungsblatte in Kraft. 
Artikel 61. 
Die dermalen fungirenden Präsidenten, Secretäre 
und Ausschüsse der beiden Kammern fungiren für die 
Dauer dieses Landtags, der erste Präsident der zweiten 
Kammer vorbehaltlich der im Artikel 9 Absatz 2 vor- 
geschriebenen zweiten Wahl, fort. 
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und 
beigedrückten Großherzoglichen Siegels. 
Darmstadt, den 17. Juni 1874. 
(L. S.) LUnsW#. 
Hofmann. 
14. Gesetz bom 1. August 1878, die Abänderung 
des Artikels 10 der Verfassungs-Urkunde betreffend 
(RNBl. S. 93). 
LllIW IV. von Gottes Gnaden Großherzog 
von Hessen und bei Rhein 2c. 2c. 
Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände 
verordnet und verordnen hiermit wie folgt:
	        
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