Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1907. (56)

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Anlagen  E  und  K.  Die  Spalten  „besonders  schweres  Jusssfen  bezw.  „besonders
schwere  Zugpferde“  sind  zu  ändern  bezw.  zu  teilen  in:

 

 

schweres  schwere
Zugpserd  Zugplerde
1  nn

bezw.

 

 

Seite  122.  In  Ziffer  3,  Zeile  4  ist  hinter  „10“  die  Anmerkungsziffer  )  und  in
der  Bemerkung,  Zeile  4  von  unten,  hinter  „werden“  die  Anmerkungsziffer
  )  einzufügen.  Am  Schluß  der  Seite  sind  folgende  Anmerkungen
aufzunehmen:

1)  Bei  Wagen  für  Etappen-Munitionskolonnen  „20“  Bindestränge.
*!)  An  die  zu  Munitions-Transportwagen  für  Etappen-Munitionskolonnen
beltimmten  Fahrzeuge  sind  folgende  besonderen  Anforderungen  zu

a)  Besonders  danechafter  ê§D⅜½½  mamentlih  starke  Räder  von  —
auch  Vorderräder  —  1,00  bis  1,40  m  Höhe  und  Radreisen
von  mindestent“  6  mm  Breite  —  12  mm  Stärke.

b)  Tragfähigkeit  mindestens  30  Ztr.,

)  Eigengewicht  möglichst  nicht  über  16,  keinesfalls  über  20  Ztr,

d)  Ladefläche  mindestens  2  qm  bei  mindestens  70  cm  Breite,

)  Haltbare  Seiten=  und  Kopfwände  aus  Brettern.