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Anlagen E und K. Die Spalten „besonders schweres Jusssfen bezw. „besonders
schwere Zugpferde“ sind zu ändern bezw. zu teilen in:
schweres schwere
Zugpserd Zugplerde
1 nn
bezw.
Seite 122. In Ziffer 3, Zeile 4 ist hinter „10“ die Anmerkungsziffer ) und in
der Bemerkung, Zeile 4 von unten, hinter „werden“ die Anmerkungsziffer
) einzufügen. Am Schluß der Seite sind folgende Anmerkungen
aufzunehmen:
1) Bei Wagen für Etappen-Munitionskolonnen „20“ Bindestränge.
*!) An die zu Munitions-Transportwagen für Etappen-Munitionskolonnen
beltimmten Fahrzeuge sind folgende besonderen Anforderungen zu
a) Besonders danechafter ê§D⅜½½ mamentlih starke Räder von —
auch Vorderräder — 1,00 bis 1,40 m Höhe und Radreisen
von mindestent“ 6 mm Breite — 12 mm Stärke.
b) Tragfähigkeit mindestens 30 Ztr.,
) Eigengewicht möglichst nicht über 16, keinesfalls über 20 Ztr,
d) Ladefläche mindestens 2 qm bei mindestens 70 cm Breite,
) Haltbare Seiten= und Kopfwände aus Brettern.