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Nachweisung
der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit
vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Februar 1876.
Die Soll-Ein- „ „ «
, nahme beträgt Bonifikatio- Einnahme Differenz
Bezeichnung vom Beginn nen auf in demselben,zwischen den
des Jahres „ leib Zeitraum Spalten 4
der bis zum gemein Bleiben des und 5.
Schlusse des schaftliche Vorjahres — mehr
Einnahmen. l .
innahme obengenaunten Rechnung (Spalte 4) — weniger
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1. 2. 3. 4. 5. 6.
Zölle ... 18.220.135 2.55918.217.57618.365.263—147.687
Rübenzuckerstener 15.168.420 2.034.032 13.134.388, 8.361.113/+ 4.773.275
Salzsteer 5.290.043 — 5.290.0435.443818— 153.775
Tabackssteuer . 208.701 36.449 1 172.252 122.720 + 49.532
Branntweinsteuiier . . 8.880.340 927.389 7.952.958.285.929— 332.978
Uebergangsabgaben von Branntwein 21.980 — 21.980 18. 266 4 3.714
Brausteer .... 3.819.899 1.142 3.818.757 3.710.686/+ 108.071
Uebergangsabgaben von Bier. .... 151.756 — 151.756 139.913 11.843
Summe 51.761.274 3.001.571148.759.703 4. 447.708 4. 11.995
Aumerkung. In den Beträgen des Vorjahrs (Spalte 5) sind die Registerdefekte, die Freischreibungen für privative Rechnung,
die Registerverglltungen und die Restitutionen mit berücksichtigt.
Für 1876 werden diese meist geringfügigen Ein-
nahmen und Ausgaben nur in den ein volles Rechnungsquartal abschließenden Nachweisungen Berücksichtigung
finden.
Ferner ist zu bemerken, daß die Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern im Großherzogthum Luxemburg
für Innuar und Februar 1876 noch nicht mit nachgewiesen sind.
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