Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

IV. Jahrgang. 
Central-Glatt 
für das 
Deutsche Re 
   
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postaustalten und Buchhandlungen. — Präunmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Berlin, Freitag, den 24. März 1876. 
12. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 
2. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet; 
einer Ausweisung ... Seite 169 
Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; — 
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft- 
lichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im 
Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum 
Schlusse des Monats Februar 1876; — Nachweisung über 
die bis zum 29. Februar 1875 prärludirten, ferner über 
die an diesem Tage im Umlaufe bezw. im eigenen Bestande 
der deutschen Notenbanken vorhanden gewesenen, sowie über 
die nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten. 170 
Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 
münzen; — Uebersicht über die bis Ende Januar 1876 für 
Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten 
Landes-Silber= und Kupfermünzen 
— Zurücknahme 
  
4. 
6. 
7. Konsulat-Wesen: Ernennungen. 
Zoll= und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschlüsse, betr. die 
Tagegelder, Fuhr= und Umzugskosten der Reichsbevoll- 
mächtigten für Zölle und Steuern und der Stationskon- 
trolöre; — betr. die Tagegelder, Fuhr= und Umzugskosten 
der Beamten bei den Kaiserlichen Hauptzollämtern in den 
Hansestädten; — betr. Tagegelder 2c. der Beamten bei den 
Kaiserlichen Oauptzollimtern — Verauderungen bei Steuer- 
stellen 181 
Post= und Telegraphen. Wesen: Postverbindung mit Helgo- 
land; — Einführung telegraphischer Postanweisungen zwi- 
schen' Deutschland und Helgoland 184 
Maaß= und Gewichts-Wesen: Bekonntmochung, betr. die 
eichamtliche Behandlung vorschriftswidriger Maaße, Gewichte 
und sonstiger Meßwerkzeuge; vom 22. März 1876. 185 
185 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Maurer Johann Kraus, 
geboren 1835 zu Chotieschau GPreis Pilsen, 
Bezirk Mies 
in Böhmen), ortsangehörig zu Anschowa, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls erkannten 
zweijährigen Zuchthausstrafe, 
Heilsbronn vom 4. Januar d. J., 
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts in 
2. der Schneider Josef Kadzielowski aus Krakau in Galizien, 30 Jahre alt, nach erfolgter 
gerichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls, Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß 
der Königlich preußischen Bezirks-Regkerung in Posen vom 7. März d. J., 
3. der Maurer Vinzens Grün, geboren am 1. 
April 1834 zu Nieder-Lindewiese in 
Oesterreichisch-Schlesien, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, 
Bettelns und wiederholten Diebstahls, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks- 
Regierung in Breslau vom 7. Februar d. J., 
25
	        
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