Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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C. Mittelst der Dampfschiffe zwischen Hamburg und Christiania. 
Abgang aus Hamburg Sonnabend Nachmittags, 
Ankunft in Christiania Mittwoch früh; 
Abgang aus Christiania Sonnabend Nachmittags, 
Ankunft in Hamburg Dienstag früh. 
Berlin W., den 2. April 1876. 
Kaiserliches General-Postamt. 
  
Postverbindung mit Konstantinopel. 
Die zur Briefpost beförderung benutzten Verbindungen von Berlin nach Konstantinopel gestalten sich vom 
8. April ab, wie folgt: 
1. Auf dem Wege über Lemberg, Bukarest und Varna. 
Aus Berlin Sonntags und Mittwochs 11 Uhr Abends, in Konstantinopel Donnerstags 
und Sonntags 12,45 Mittags. 
2. Auf dem Wege über Odessa. 
Aus Berlin Sonnabends und Mittwochs 11 Uhr Abends, in Konstantinopel Donnerstags 
und Montags früh. 
Die Beförderung der Briefsendungen erfolgt über Odessa nur dann, wenn die Absender solches 
durch Vermerk auf der Adresse ausdrücklich verlangen. 
Berlin W., den 3. April 1876. 
Kaiserliches General-Postamt. 
  
8. Eisenbahn-Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend 
Abänderungen des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands. 
Gemäß Beschlusses des Bundesraths des Deutschen Reichs vom 24. März d. J. erleidet der §. 48 des 
Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 (Central-Blatt für das Deutsche 
Reich pro 1874 S. 179) folgende, mit dem 1. Juni d. Is. in Kraft tretende Aenderungen: 
I. im §. 48 I. Nr. 3 zwischen Schießpulver und Schießbaumwolle ist das Wort „und“ zu streichen 
und hinter „Schießbaumwolle“ folgt: Collodiumwolle; 
II. im S. 48 II. A. ist: 
1. unter Nr. 1 einzuschalten: 
zwischen „Aether“ und „Naphta“: „Chloroform, Mirbanöl (Nitrobenzöl)“; 
2. aufzunehmen als Nr. 19: 
„chargirte, schwarz gefärbte Seide und die daraus fabrizirten Gewebe“; 
als Nr. 20: 
„gemahlene Holzkohle“;
	        
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