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A. Zoll- und Steuer-Wesen.
Dem Königlich preußischen Hauptsteueramte für inländische Gegenstände zu Köln ist allgemein die Befugniß
zur Ausfertigung von Begleitscheinen J. über undenaturirtes Abfallsalz aus den im Bezirke desselben be-
legenen Salpeterfabriken beigelegt worden.
1. Mit dem 1. Mai 1876 wird der Sitz des Großherzoglich oldenburgischen Nebenzollamts I. zu
Großensiel von diesem Orte nach Nordenhamm verlegt, und erhält das Amt den Namen Nebenzollamtl.
zu Nordenhamm.
Das Nebenzollamt II. zu Nordenhamm wird mit demselben Tage aufgehoben.
2. Zu Großensiel wird von demselben Tage an eine Abfertigungsstelle des Nebenzollamts l. zu
Nordenhamm errichtet.
· 3. Dem Nebenzollamt J. zu Nordenhamm sind, bezw. werden folgende Befugnißerweiterungen ertheilt:
a) Zur Erhebung des Eingangszolls für alle Gegenstände bis zu einem Betrage von 1200 Mark.
b) Zur Ausstellung und Erledigung von Begleitscheinen J. und II.
c) Zur Abfertigung der auf der Eisenbahn ein= und ausgehenden Waaren nach Maßgabe der
88. 65 bis 71 des Vereins-Zollgesetzes.
d) Zur Ertheilung von Ausgangsbescheinigungen über die mit dem Anspruch auf Steuervergütung
ausgehenden Branntwein- und Biersendungen. ·
e) Zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgeführten gesalzenen Gegen-
stände.
Den Königlich preußischen Untersteueramte zu Fulda im Hauptamtsbezirke Hanau ist die unbeschränkte
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen l. beigelegt worden.
Der Königlich preußische Steuer-Inspektor Altwasser ist von den ihm bei den Hauptämtern Würzburg
und Schweinfurt übertragenen Funktionen als Stations-Kontrolör entbunden und in gleicher Eigenschaft den
Hauptämtern München, Augsburg und Memmingen mit dem Wohnsitze in München beigeordnet worden.