Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichskanzler· Amt.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prämmerations=Preis für den Jahrgang sechs Mark.
Berlin, Freitag, den 5. Mai 1876. 18.
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Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 5. Jol- und Steuer-Wesen: Kompetenz einer Steuer-
2 den uslingern aus dem Reichsgebiet Seite 245 stellll 248
. Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank 246 6. Marine und Schiffahrt: Angabe des Schiffst zune
3. Münz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Neichs- arine un ug iffstonnengeha
münnen bei der Fahrt nach Konstantinohbel
4. Militär-Wesen: Anerkennung einer Lehr-Anstalt im Sam 7. Konsulat= Wesen: Ernennung und un
des §. 90. 2. a. der Wehr-Ordnngggg 248 gen 249
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Kellner Johann Pilz aus Warnsdorf (Kreis Leitmeritz in Böhmen), 24 Jahre alt,
2. der Arbeiter Josef Wargalla aus Charzalice in Galizien, 42 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns (zu 2 auch wegen Land-
streichens), durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Marien-
werder vom resp. 13. und 18. März d.
3. der Fleischhauer und Webergehilfe Johann Hauptfleisch aus Braunseifen (Kreis Olmütz
in Mähren), 32 Jahre alt,
4. der — Ferdinand Neu gebauer aus Freiwaldau in Oesterreichisch -Schlesien,
31 Jahre alt
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 3 wegen Landstreichens und Hausfrieden-
bruchs, zu 4 wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich
preußischen Bezirks-Regierung in Breslau vom resp. 22. und 25. März d. J.,
5. der Schuhmachergeselle Adalbert (Albert) Schowanek aus Passek (Bezirk Starkenbach in
Böhmen), 23 Jahre alt,
6. die unverehelichte Anna Rucziczka aus Wisoka bei Pardubitz in Böhmen, 40 Jahre
alt, und deren Söhne Josef und Johann Rucziczka, resp. 17 und 14 Tahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 5 wegen Diebstahls, Hehlerei, Landstreichens
und Bettelns, zu 6 wegen Landstreichens und Bettelus, durch Beschluß der Königlich
preußischen Bezirks-Regierung in Liegnitz vom resp. 15. und 21. April d. J.,
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