Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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Stöße sich gegen dieselbe erklären, und mit der Mehrzahl der Bahnverwaltungen zugleich der Ansicht sind, 
daß englische Weichen der bisherigen Konstruktion mit nicht zu spitzer Kreuzungsneigung auch ferner unbe- 
denklich zu verwenden seien. 
Liegen auch zur Zeit über die Verwendung solcher Weichen noch nicht so ausreichende Erfahrungen 
vor, um ein endgültiges Urtheil über dieselben abgeben zu können, so kann doch konstatirt werden, daß bei 
guter Ausführung und Unterhaltung diese Weichen unter Beobachtung der nöthigen Vorsicht beim Rangiren 
sich im Allgemeinen gut bewährt haben und daß bei gehöriger Berücksichtigung der Betriebsverhältnisse des 
betreffenden Bahnhofes ihrer ferneren Verwendung in Haupt= und Nebengeleisen ein Hinderniß nicht ent- 
gegenstehen dürfte. 
Indem das Reichs-Eisenbahn-Amt der 2c. in der Anlage ein Exemplar der im Auszuge zusam- 
mengestellten Aeußerungen der Bahnverwaltungen über die Konstruktion und Anwendung der englischen 
Weichen zugehen läßt, giebt dasselbe der Erwartung Ausdruck, die Bahnverwaltungen werden mit Rücksicht 
auf die Wichtigkeit des Gegenstandes demselben auch fernerhin ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden. 
Einer weiteren Berichterstattung über die gemachten Erfahrungen wird zum 1. Juli 1878 entgegengesehen. 
Berlin W., den 24. Mai 1876. 
Das Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Maybach. 
An 
sämmtliche Eisenbahn-Verwaltungen Deutschlands exkl. Bayerns. 
  
An 29. d. M. wird der Betrieb auf der zur Muldenthal-Eisenbahn gehörigen, 20, Kilometer langen 
Bahnstrecke Penig-Rochlitz mit den Stationen Penig, Amerika, Rochsburg, Lunzenau, Wechselburg, 
Steudten und Rochlitz eröffnet werden. 
Die Bahnstrecke hat in Penig und Rochlitz Anschluß an die Sächsische Staatsbahn. 
Berlin W., den 29. Mai 1876. 
Das Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Maybach. 
  
8. Post= und Telegrapben-Wesen. 
  
Packetverkehr mit Ostindien. 
Die Zollverhältnisse machen es nöthig, daß bei Packetsendungen nach Ostindien, welche der Post zur Be- 
förderung übergeben werden, der Inhalt nicht allein in den zugehörigen Zolldeklarationen, sondern über- 
einstimmend auch auf den Begleitadressen, mit möglichster Genauigkeit verzeichnet sei. 
Berlin W., den 20. Mai 1876. 
Kaiserliches General-Postamt. 
 
	        
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