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s. Marine und Schiffahet.
Dee Verzeichniß der Kommissionen für die Prüfung der Seeschiffer für kleine Fahrt — Nr. 26 und 49
des Central-Blattes für 1874, Seite 250 und 433 — wird unter „I. In Preußen“ dahin abgeändert, daß
Nr. 11 lautet:
Sitz Namen und Wohnort
der Kommission. der Vorsitzenden der Kommission.
11. Emden. Bürgermeister Fürbringer zu
Emden.
Berlin, den 21. Juli 1876.
G. Handels= und Gewerbe-Wesenn.
Bestimmungen über die Führung des Muster-Registers.
(Nachtrag zu der Bekanntmachung vom 29. Februar 1876, Central-Blatt S. 123.)
8. 1.
Im Musterregister erhält jedes Muster oder Modell, welches einzeln niedergelegt wird, und jedes nieder-
gelegte Packet mit Mustern rc. bei Eintragung der Schutzfrist eine besondere Nummer.
8. 2.
Die Kosten für die Bekanntmachung der Eintragung einer Schutzfrist oder ihrer Verlängerung im
Reichsanzeiger betragen zwei Mark fünfzig Pfennig. Dieselben kommen für jedes in das Musterregister
eingetragene einzelne Muster oder Musterpacket besonders zum Ansatz.
F. 3.
Für jede Bekanntmachung, welche ausführlichere Angaben enthält, als die im F. 10 der Bestim-
mungen vom 29. Februar l. J. vorgeschriebene Abfassung, sind, wenn die Bekanntmachung im Reichs-
anzeiger mehr als acht Druckzeilen einnimmt, statt des im §. 2 der gegenwärtigen Bestimmungen erwähnten