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5. der Bahnarbeiter und Zimmermann Josef Zemann aus Tehod (Bezirkshauptmannschaft
Böhmisch-Brod) in Oesterreich, 24 Jahre alt, durch Beschluß des Königlich bayerischen
Bezirksamtes zu Regen vom 14. September d. J.,
6. der Schneider Bernhard Clhanziekijn aus Diekewollin in Russisch-Polen, 37 Jahre alt,
7. der Handarbeiter Veith Bacupe aus Damaschlitz in Böhmen, 27 Jahre alt,
zu 6 und 7 durch Beschluß des Großherzoglich sächsischen Direktors des I. Verwal--
tungsbezirks zu Weimar vom 18. September d. J.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung, und zwar
zu 1—4 und 6 wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 5 und 7 wegen Landstreichens,
und auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist
8. der Brunnenmacher Johann Baptist Ubert aus Fiorano in Italien, zuletzt wohnhaft in
Remscheid, 26 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Düsseldorf
vom 19. August d. J.
nach Verbüßung einer wegen schweren und einfachen Diebstahls gerichtlich erkannten
1 jährigen Zuchthausstrafe
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
2. Zoll= und Steuer-WWesen.
Zu Oelsburg ist ein zur Ausstellung von Begleitscheinen I. und ll. berechtigtes Herzoglich braunschweigisches
Salzsteueramt errichtet worden.