Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

IV. Jahrgang. 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
  
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Berlin, Freitag, den 11. Februar 1876. 
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Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 4. Marine und Schiffahrt: Erscheinen der amtlichen Schiffs- 2c. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet . Seite 69 Liste für 18 eirere Aufhebung von Quarantaine-Maßregeln 74 
3 * ichs. . Zoll- und Steuer-Wesen: Kompetenzen von Steuerstellen 74 
2. Munz Wesen. Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 6. Eisenbahn-Wesen: Die monatliche Zusammenstellung der 
münzen. "·" Betriebsergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands betreffend; 
3. Finanz-Wesen: Nachweisung der bis Ende Januar 1876 — Eröffnung der Strecken Schopfheim-Zell i./W. und 
stattgehabten Ausführung des Gesetzes, betreffend die Aus- Düsseldorf Rath.. 274 
gabe von Reichskassenscheinen; — Goldankäufe seitens der 7. Konsulat-Wesen: Vergrößerung des Amtsbezirks eines 
Reichsbank ’ 72 General-Konsuls; — Exequatur-Ertheilung 24. 75 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362. des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Schriftsetzer Moses Aaron Cohn, geboren den 14. Dezember 1848 zu Kowno in Ruß- 
land und ortsangehörig daselbst, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung in Königsberg vom 3. Dezem- 
ber v. J., 
2. der Klempnergeselle Louis Wiener aus Nadomsk in Russisch-Polen, 35 Jahre alt, 
3. der Commis Johann Pawikowsky aus Chotzen in Böhmen, 35 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 2 wegen Landstreichens und Gebrauchs 
gefälschter Legitimationspapiere, zu 3 wegen Landstreichens und Bettelns, durch 
Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung in Breslau vom resp. 23. November 
und 11. Dezember v. J., 
4. der Kunstgärtner Franz Farcos aus Basiasch in Ungarn, 31 Jahre alt, nach erfolgter 
gerichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls und Sachbeschädigung, sowie wegen Land- 
streichens, Bettelns, Führung eines falschen Namens und falscher Legitimationspapiere, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung in Liegnitz vom 24. Ja- 
nuar d. I., 
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