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Zoll-Deklaraltionen zu Werthsendungen nach Großbritannien und Irland.
Vorliegender Mittheilung zufolge müssen in den Zoll-Deklarationen zu Sendungen mit gemünztem oder un-
gemünztem Gold oder Silber nach Großbritannien und Irland der Inhalt (ob Gold oder Silber, in
Barren oder gemünzt, in letzterem Falle ob aus englischen oder aus fremden Münzen bestehend), sowie das
Gewicht und der Werth jeder einzelnen Sendung genau angegeben werden. Dies wird, indem Ver-
stöße gegen die obigen Bestimmungen Zollstrafen nach sich ziehen, zur Abwendung von Nachtheil hiermit
bekannt gemacht.
Berlin W., den 14. April 1877.
Kaiserliches General-Postamt.
Wiebe.
Briefverkehr mit Tunis und Tanger.
Die Briefsendungen nach und aus Tunis und Tanger unterliegen vom 1. Mai ab, ohne Rücksicht darauf,
auf welchem Wege die Besörderung derselben stattfindet, den Portosätzen des Allgemeinen Postvereins. Dem-
gemäß kommen zur Erhebung: für frankirte Briefe 20 Pfennig, für unfrankirte Briefe 40 Pfennig für je
15 Gramm, für Postkarten 10 Pfennig, für Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere 5 Pfennig
für je 50 Gramm. Die Einschreibgebühr beträgt 20 Pfennig; für Beschaffung eines Rückscheins tritt eine
weitere Gebühr von 20 Pfennig hinzu.
Berlin W., den 17. April 1877.
Kaiserliches General-Post-Amt.
Wiebe.
Post-Dampfschiff-Verbindungen mit Dänemark und Schweden.
Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiff-Verbindungen mit Dänemarck und Schweden gestalten sich
bis auf Weiteres wie folgt:
Linie Kiel-Korsoer.
Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt.
Abgang aus Kiel: um 12 Uhr 30 Minuten Nachts nach Ankunft des Schnellzuges
aus Hamburg.
Ankunft in Korsoer: am nächsten Morgen nach 7 Uhr zum Anschluß an den ersten
Zug nach Kopenhagen; Ankunft daselbst um 10 Uhr 40 Minuten
Vormittags.
Abgang aus Korsoer: um 10 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges von Kopen-
hagen.
Ankunft in Kiel: am nächsten Morgen nach 5 Uhr zum Anschluß an den ersten
Zug nach Hamburg.
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