Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
Nr..39.
V. Jahrgang. 1 Berlin, Freitag, den 28. September 1877.
5. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs
münzen
6. Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; —
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft-
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung
von Ausländern aus dem Reichsgebiet.. . Seite 461
2. Militär = Wesen: Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren
Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei-
willigen Militärdienst berechtigt sind; — Namhaftmachung
von Lehranstalten, denen provisorisch gestattet worden, solche
Zeugnisse auszustellen 462
lichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im
Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1877 bis zum
Schlusse des Monats August 1877; — Statistik der deut-
schen Banknoten für Ende August 1872 . 467
. 7. Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten 470
3. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilungen 465 8. Post= und Telegraphen Wesen Postverkehr mit der Ar-
4. Personal-Veränderungen ect.: Ernennung beim Rechnungs- gentinischen Republik; — Verbot der Einführung von
hfo 465 Trauben u. s. w. nach der Schwetz 470
1. Allgemeine Verwaltung
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind:
1. der Drahtdreher Johann Striba (Sterba), geboren und ortsangehörig zu Osciadnica in
Mähren, 28 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu
Marienwerder vom 12. September d. J.,
2. der Arbeiter Alexander Paplu aus Schwibbogen, Kreis Olmütz in Mähren, 57 Jahre alt,
durch Beschuß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Breslau vom 23. Juni d. J.,
3. der Arbeiter Anton Band aus Ober-Hennersdorf, Bezirk Rumburg in Böhmen,
46 Jahre alt,
4. der Schmiedegesell Josef Tomaschek aus Numburg in Böhmen, 30 Jahre alt,
5. der Weber Franz Neisser aus Naspenau in Böhmen, 38 Jahre alt,
zu 3 bis 5 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Liegnitz
vom bezw. 26. Juli, 25. und 28. August d. J.,
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