VII. Jahrgang.
Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
– — — [ — — — —
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
Berlin, Freitag, den 27. Juni 1879.
9# 26.
Inhalt: 1.
ausländischer Druckschriften; — Ausweisung von Aus-
2.
Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot
ländern aus dem Reichsgebiet Seite 413
Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
von Reichs-Goldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank
417
3. Finanz-Wesen: Nachweisung verschiedener Einnahmen für
das Etatsjahr 1878/79; — Nachweisung der Einnahmen
der Post= und Telegraphen-, sowie der Reichs-Eisenbahn-=
Verwaltung vom 1. April bis Ende Mai 1879 418
4.
5.
6.
7.
Zoll= und Steuer-Wesen: Errichtung von Uebergangs-
stellen; — Befugniß einer Steuerstellel. 419
Post-Wesen: Briefverkehr mit Helgoland; — Beitritt
britischer Kolonien zum Weltpostverein; — Postpäckerei-
verkehr mit Belggien .. 419
Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes
40
Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Exequatur-Ertheilung
420
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Nachdem durch die Bekanntmachung der Königlich preußischen Regierung zu Oppeln vom 5. Juni d. S.
(Reichsanzeiger Nr. 131) die Nummern 1 und 2 des Jahrgangs 1879 der in Genf in russischer Sprache
erscheinenden periodischen Druckschrift „Nabat (Sturmglocke), Organ der russischen Revolutionäre“ verboten
worden sind, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial-
demorratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes „Nabat“ im Reichsgebiete hierdurch
verboten.
Berlin, den 21. Juni 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Hofmann.
60