Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                          — 739 — 
                                     2. Marine und Schiffahrt. 
  
Die im Jahre 1861 in London erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Bark „Highflyer“ von 
1 011,178 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des 
bremischen Staatsangehörigen Heinrich Rudolph Hayssen zu London das Recht zur Führung der deutschen 
Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Elsfleth zum Heimathshafen ge- 
wählt hat, ist am 20. Oktober d. J. vom Kaiserlichen General-Konsulat zu London ein Flaggenattest ertheilt 
worden. 
  
Des in Glasgow neu erbaute, mit einer Maschine von 240 nominellen Pferdekräften versehene eiserne 
Schraubendampfschiff „Kätie“ von 1 858,0: Register-Tons Netto-Raumgehalt hat durch den Uebergang in das 
ausschließliche Eigenthum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Karl Heinrich Samuel Schultz zu 
Stettin das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der 
Eigenthümer Stettin zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 29. Oktober d. J. vom Kaiserlichen Konsulat 
zu Glasgow ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
In Hamburg wird am 22. November d. J. mit einer Seedampfschiffs-Maschinisten -Prüfung begonnen 
werden. 
  
                                    3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
                                              Berichtigung. 
In den Probe-Einträgen der in Nr. 23 veröffentlichten Dienstvorschriften, betreffend die Besteuerung des 
Tabacks, ist auf Seite 346 in Spalte 15 statt 204 078 zu setzen 229 578, auf Seite 353 in Spalte 23 
statt „Verwiegungsanmeldung“ „Anmeldungsauszug.“ 
  
Dem Stations-Kontrolör, Grenz-Oberkontrolör Jägerhuber in Bremen ist von der Königlich bayerischen 
Regierung der Titel eines Zoll-Inspektors mit dem Range eines Hauptzollamts-Kontrolörs verliehen worden. 
  
Der Stations-Kontrolör in Leipzig, Königlich preußische Steuer-Inspektor Nest ist gestorben. 
  
Den Königlich sächsischen Nebenzollamt II. Aeußerst-Mittel-Sohland ist die Befugniß zur Erledigung 
von Begleitscheinen I über Getreide, welches für die Mühle in Sohland a. d. Spree zur Verarbeitung 
eingeht, ertheilt worden. 
  
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