Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

Central.Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
X. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Januar 1882. lI. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- 3. Post= und Telegraphen-Wesen: Abänderung der Vollzugs. 
machung, betreffend Rinderpest . . Seite 1 bestimmungen zum Eisenbahn-Postgesetze 4 
- - : änderung der Stempel zur „ , 
Oell. und Steuer= Wesen sübänderung der “ 4. Konsulat-Wesen Entlassung; — Ermächtigung eines Kon- 
portkontrole in Folge Zollanschlusses der Unterelbe; — Ver- su s gen ei nur Abhörung von Zeugen und zur Ab- 
änderungen in der Organisation der Zollverwaltung in den nahme von Giden .. 
Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein in Folge An- 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
schlufses der Unterelbe an das Zollgebiet. 2 Reichsgebtele 6 5 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Bekanntmachung. 
Seit Erlaß meiner Bekanntmachung vom 29. Dezember v. J. (Central-Blatt für das Deutsche Reich 1881, 
S. 471) haben neue Ausbrüche der Rinderpest im Regierungsbezirk Liegnitz nicht stattgefunden. 
Innerhalb des Regierungsbezirks Breslau ist die Seuche in einem Gehöfte zu Ober-Salzbrunn, 
Kreis Waldenburg, amtlich festgestellt worden. Außerdem ist noch ein Gehöft der bereits in meiner Bekannt- 
machung vom 29. Dezember v. J. als infizirt bezeichneten Ortschaft Gemeinde Alt-Lässig, Kreis Waldenburg, 
von der Seuche neu ergriffen worden. 
Die vorgeschriebenen Sicherheits= und Tilgungsmaßregeln sind auch aus Anlaß dieser neuen Seuchen- 
ausbrüche in vollem Umfange zur Ausführung gelangt. 
Die Gesammtzahl der gefallenen und der auf polizeiliche Anordnung getödteten Thiere beläuft sich: 
im Regierungsbezirk Breslau: 
auf 122 Stück Rindvieh und 9 Ziegen, 
im Regierungsbezirk Liegnitz: 
auf 39 Stück Nindvieh, 2 Schafe und 6 Ziegen. 
Nach Ablauf des vorgeschriebenen Zeitraums von drei Wochen seit dem letzten Krankheits= bezw. Todes= 
falle und nach Beendigung der Desinfektionsarbeiten sind für seuchen frei erklärt worden: 
im Regierungsbezirk Breslaut: 
Kreis Waldenburg: der Gutsbezirk Alt-Lässig; 
im Regierungsbezirk Liegnitz: 
Kreis Landeshut: die Gemeindebezirke Rothenbach und Vogelgesang. 
Demnach sind zur Zeit noch verseucht: 
1. Regierungsbezirk Breslau: 
Kreis Waldenburg: die Gemeindebezirke Alt-Lässig, Fellhammer, Nieder-Hermsdorf und Ober- 
Salzbrunn; 
2. Regierungsbezirk Liegnitz: 
Kreis Bolkenhain: die Gemeindebezirke Nieder-Wernersdorf und Ruhbank. 
Berlin, den 5. Januar 1882. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
 
	        
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