Central.Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
X. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Januar 1882. lI.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- 3. Post= und Telegraphen-Wesen: Abänderung der Vollzugs.
machung, betreffend Rinderpest . . Seite 1 bestimmungen zum Eisenbahn-Postgesetze 4
- - : änderung der Stempel zur „ ,
Oell. und Steuer= Wesen sübänderung der “ 4. Konsulat-Wesen Entlassung; — Ermächtigung eines Kon-
portkontrole in Folge Zollanschlusses der Unterelbe; — Ver- su s gen ei nur Abhörung von Zeugen und zur Ab-
änderungen in der Organisation der Zollverwaltung in den nahme von Giden ..
Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein in Folge An- 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
schlufses der Unterelbe an das Zollgebiet. 2 Reichsgebtele 6 5
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Bekanntmachung.
Seit Erlaß meiner Bekanntmachung vom 29. Dezember v. J. (Central-Blatt für das Deutsche Reich 1881,
S. 471) haben neue Ausbrüche der Rinderpest im Regierungsbezirk Liegnitz nicht stattgefunden.
Innerhalb des Regierungsbezirks Breslau ist die Seuche in einem Gehöfte zu Ober-Salzbrunn,
Kreis Waldenburg, amtlich festgestellt worden. Außerdem ist noch ein Gehöft der bereits in meiner Bekannt-
machung vom 29. Dezember v. J. als infizirt bezeichneten Ortschaft Gemeinde Alt-Lässig, Kreis Waldenburg,
von der Seuche neu ergriffen worden.
Die vorgeschriebenen Sicherheits= und Tilgungsmaßregeln sind auch aus Anlaß dieser neuen Seuchen-
ausbrüche in vollem Umfange zur Ausführung gelangt.
Die Gesammtzahl der gefallenen und der auf polizeiliche Anordnung getödteten Thiere beläuft sich:
im Regierungsbezirk Breslau:
auf 122 Stück Rindvieh und 9 Ziegen,
im Regierungsbezirk Liegnitz:
auf 39 Stück Nindvieh, 2 Schafe und 6 Ziegen.
Nach Ablauf des vorgeschriebenen Zeitraums von drei Wochen seit dem letzten Krankheits= bezw. Todes=
falle und nach Beendigung der Desinfektionsarbeiten sind für seuchen frei erklärt worden:
im Regierungsbezirk Breslaut:
Kreis Waldenburg: der Gutsbezirk Alt-Lässig;
im Regierungsbezirk Liegnitz:
Kreis Landeshut: die Gemeindebezirke Rothenbach und Vogelgesang.
Demnach sind zur Zeit noch verseucht:
1. Regierungsbezirk Breslau:
Kreis Waldenburg: die Gemeindebezirke Alt-Lässig, Fellhammer, Nieder-Hermsdorf und Ober-
Salzbrunn;
2. Regierungsbezirk Liegnitz:
Kreis Bolkenhain: die Gemeindebezirke Nieder-Wernersdorf und Ruhbank.
Berlin, den 5. Januar 1882. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.