301
38S.
Negierungs--Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Freitag den 23. Juli 1847.
Inhalt.
Köntgliche Dekrete. Ordens-Verleihung. — Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachri
en.
Verfügungen ver Departements. Austritt eines Rechts- Consulenten. — Bekanntmachung, betreffend den
Uebertrikt der Neferendäre zweiter Classe von den Gerichtshöfen zu den Oberamtsgerichten. — Bekanntmachung,
betreffend die Auszeichnung mebrerer Landsäger. — Bekanntmachung, betreffend die Ermächtigung des
C. Elias Held in Rotktweil zum Betriebe der Vermittlung des Transporté von Auswanderern nach Amerika
auf eigenen Namen und für eigene Rechnung.
Dienst- Erledigungenn.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Ordens-Verleihung.
Seine Königliche Majestät haben unter dem 6. v. M. dem K. K. Oesterreichischen
Major im Generalstabe, v. Heller, das Ritterkreuz des Ordens der württembergischen
Krone zu verleihen gerubt.
) Erlaubniß zur Annahme eineb fremden Ordens.
Seine Konigliche Majestät haben unter dem 20. d. M. Höchst-Ihrem Kammerberrn,
Rittmeister a. D. Freiherrn Herrmann v. Reischach, die erbetene Erlaubniß zu
ertheilen geruht, das von des Königs von Griechenland Majestät ihm verliehene goldene
Ritterkreuz des Erlöser-Ordens anzunehmen und zu tragen.