Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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38S.
Negierungs--Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Freitag  den  23.  Juli  1847.
Inhalt.
Köntgliche  Dekrete.  Ordens-Verleihung.  —  Erlaubniß  zur  Annahme  eines  fremden  Ordens.  —  Dienst-Nachri


en.

Verfügungen  ver  Departements.  Austritt  eines  Rechts-  Consulenten.  —  Bekanntmachung,  betreffend  den
Uebertrikt  der  Neferendäre  zweiter  Classe  von  den  Gerichtshöfen  zu  den  Oberamtsgerichten.  —  Bekanntmachung,
  betreffend  die  Auszeichnung  mebrerer  Landsäger.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ermächtigung  des
C.  Elias  Held  in  Rotktweil  zum  Betriebe  der  Vermittlung  des  Transporté  von  Auswanderern  nach  Amerika
auf  eigenen  Namen  und  für  eigene  Rechnung.

Dienst-  Erledigungenn.

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A)  Ordens-Verleihung.

Seine  Königliche  Majestät  haben  unter  dem  6.  v.  M.  dem  K.  K.  Oesterreichischen
Major  im  Generalstabe,  v.  Heller,  das  Ritterkreuz  des  Ordens  der  württembergischen
Krone  zu  verleihen  gerubt.

)  Erlaubniß  zur  Annahme  eineb  fremden  Ordens.

Seine  Konigliche  Majestät  haben  unter  dem  20.  d.  M.  Höchst-Ihrem  Kammerberrn,
  Rittmeister  a.  D.  Freiherrn  Herrmann  v.  Reischach,  die  erbetene  Erlaubniß  zu
ertheilen  geruht,  das  von  des  Königs  von  Griechenland  Majestät  ihm  verliehene  goldene
Ritterkreuz  des  Erlöser-Ordens  anzunehmen  und  zu  tragen.