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Königlich-Baierisches
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RNegierungsblatt.
XXIV. Stück. München, Freitag den 27. Mai 1808.
Geseze
des
königlichen Zivil: Verdienst= Ordens
der Baierischen Krone.
Wir Maximilian Joseyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
So wie Wir für ausgezeichnete Verdienste
des Wehrstandes Unserer Monarchie durch
den militärischen Verdienst= Orden ein Ehrendenkmal
zu stiften bedacht waren, eben so
wollen Wir auch den vorzüglichen Civil=Staatsdiensten
und den hervorstechenden Tugenden
und Verdiensten der Staatebürger
aller Klassen eine ehrenvolle Auszeichnung
gewähren; Wir haben daher beschlossen und
beschließen wie folgt:
J.
Es soll ein eigener Verdienst-Orden
unter dem Namen der Baierischen Krone
gebildet, und zum Tage seiner Gründung
soll der a7. Mai bestimmr werden.
II.
Diesem soll seiner Zeir ein Fond angewiesen
werden, aus welchem für eine bestimmte
Zahl von Mitgliedern aller Klassen
angemessene jährliche Einkünfee gebildet werden
können.
III.
Jeder Eingebohrne, welcher dem Staate
vorzügliche Dienste geleistet, sich durch höhere
bürgerliche Tugenden ausgezeichnet, oder
um den Nuzen und Ruhm des Vaterlandes
sich besonders verdient gemacht har,
kann in den Verdienst Orden aufgenommen
und zu allen Klassen desselben beferdert
werden.
IV.
Auch wird die Verleihung desselben an
Auswertige, deren Würdigkeit anerkannt ist,
vorbehalten.
V.
Der Verdienst-Orden bestehe aus vier
Klassen, deren die erste zwölf Großkreuze,
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