Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Königlich-Baierisches

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RNegierungsblatt.

 

XXIV.  Stück.  München,  Freitag  den  27.  Mai  1808.

 

 

Geseze
des
königlichen  Zivil:  Verdienst=  Ordens
der  Baierischen  Krone.

Wir  Maximilian  Joseyh,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

So  wie  Wir  für  ausgezeichnete  Verdienste
des  Wehrstandes  Unserer  Monarchie  durch
den  militärischen  Verdienst=  Orden  ein  Ehrendenkmal
  zu  stiften  bedacht  waren,  eben  so
wollen  Wir  auch  den  vorzüglichen  Civil=Staatsdiensten
  und  den  hervorstechenden  Tugenden
  und  Verdiensten  der  Staatebürger
aller  Klassen  eine  ehrenvolle  Auszeichnung
gewähren;  Wir  haben  daher  beschlossen  und
beschließen  wie  folgt:

J.

Es  soll  ein  eigener  Verdienst-Orden
unter  dem  Namen  der  Baierischen  Krone
gebildet,  und  zum  Tage  seiner  Gründung
soll  der  a7.  Mai  bestimmr  werden.

II.

Diesem  soll  seiner  Zeir  ein  Fond  angewiesen
  werden,  aus  welchem  für  eine  bestimmte
  Zahl  von  Mitgliedern  aller  Klassen
angemessene  jährliche  Einkünfee  gebildet  werden
  können.

III.

Jeder  Eingebohrne,  welcher  dem  Staate
vorzügliche  Dienste  geleistet,  sich  durch  höhere
  bürgerliche  Tugenden  ausgezeichnet,  oder
um  den  Nuzen  und  Ruhm  des  Vaterlandes
  sich  besonders  verdient  gemacht  har,
kann  in  den  Verdienst  Orden  aufgenommen
und  zu  allen  Klassen  desselben  beferdert
werden.

IV.
Auch  wird  die  Verleihung  desselben  an

Auswertige,  deren  Würdigkeit  anerkannt  ist,

vorbehalten.
V.
Der  Verdienst-Orden  bestehe  aus  vier

Klassen,  deren  die  erste  zwölf  Großkreuze,

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