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II. In interterritorialen Sachen
In der Berufungsinstanz wurde
Zurückge- Un-
s Fisng
· ist Beweis- das das das die
hatten in J. Instanz ve J — Senns ete
entschieden: rufun nahmebe= kenntnißt Want, kenntniß zurück. des
. .g schlossen bestätigt « abgeän-gewiesenGefchafks-
in in estätigt * jahres
Sachen Sachen in in in ert in in Cachen
Sachen Sachen Sachen Sachen Sachen
Königlich preußische Behörden 44 2 4 19 1 11 1 6
Königlich sächsische Behörden 6 1 . 2 2 1
Königlich württembergische Be-
hörden 1 1
Großherzoglich badische Be-
hörden 5 4 1
Großherzoglich hessische Be-
örden 6 2 2 2
Großherzoglich sachsen-wei-
marische Behördden 1 1
Großherzoglich mecklenburg-
strelitsche Behörden 1 1
Großherzoglich oldenburgische
Behörden 4 3 1
Herzoglich braunschweigische
Behörden 1 1 .
Herzoglich sachsen-meiningische
Behörden 5 5
Herzoglich sachsen-altenburgische
Behörden 1 1
Herzoglich sachsen = coburg-
gothaische Behörden 1 . 1 .
Herzoglich anhaltische Behörden 4 1 2 1
Fürstlich schwarzburg-sonders-
hausensche Behörden 4 2 2
Fürstlich schwarzburg-rudolstäd-
tische Behörden 1 1
Fürstlich reußische Behörden
jüngerer Linie .. . . ... 4 1 2 1
Lübeckische Behörden 3 1 1 1
Bremische Behörden 2 1 1
Hamburgische Behörden 1 . 1 . . . .
95 3 11445 5 11