Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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.. inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß vinn su g Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
i des des Bruttogewichts). 
Ar. Einfuhr olltarifs. gewichte) 
1. 2. 3. 4. 5. 
65. Bleiwaaren, feine, auch 3 à Auch vernirte oder vernickelte Bleiwaaren, 
lackirte, mit Ausschluß mit Ausschtuß noikehee Sunht össol 
von Spielzeug. efärbt und ungefärbt; ingleichen Blei- 
pletzeus wanren in Verbindung mit anderen20 Fsl. u. Kst. 
Materialien, soweit sie nicht unter Nr. 3eCu #13 Köb. 
oder 20 des Zolltarise fallen. 
66. Spielzeug von Blei. 34 ................. ..j 
4. Bürstenbinder= und Siebmacherwaaren. 
67.Bürsten und Besen, grobe, 4 1 Alle diese Gegenstände auch in Verbindung — 
aus Bast, Stroh, Schilf, mit Holz oder Eisen ohne Politur und 
Gras, Wurzeln, Bin- Lack; Besen dieser Art auch in Verbindung 
sen 2c. mit rohem Bambusrohr. — Zu Nr. 67 
68. Bürsten und Besen, grobe, 452 gehören auch Pinsel aus vegetabilischen 
aus Borsten, animali- Fasern, zu Nr. 68 Abstauber aus unge- 
schen Borstensurro- färbten Federn und grobe Pinsel aus 
gaten oder Haaren. Borsten ohne weitere oder nur in Ver— 
bindung mit Holz oder Eisen ohne Poli6 Fss. u. Kst. 
tur und Lack; ferner Kardätschen (Pferde B1. 
bürsten) in Verbindung mit unpolirtem, 
unlackirtem Holz oder dergleichen Eisen. 
69. Siebmacherwaaren, grobe. 4252 Nämlich: mit Siebböden von Holzspan oder 
Eisendraht in Verbindung mit unpolirtem, 
unlackirtem Holz oder dergleichen Eisen. 
70.Bürstenbinderwaaren, 4b Hierher gehören auch: Abstauber aus ge- 
feine; Pinsel aus färbten Federn und feine Borstenpinsel; 
  
  
Haaren oder Garn. 
  
  
  
  
Abstauber aus Federn und Borstenpinsel, 
sowie Bürstenbinderwaaren in Verbin- 
dung mit anderen Materialien, soweit 
sie dadurch nicht unter Nr. 4 a oder 
Nr. 20 des Zolltarifs fallen; Bürsten, 
deren Holzplatte mit Zeugstoff oder Sticke 
reien überzogen ist; Frottirhandschuhe 
aus ganz grobem Feugstoff, mit Roß- 
haaren oder Borsten besetzt; Haarbüsche 
zu Helmen 2c.; Pinsel aus Haaren oder 
Garn, auch in Verbindung mit anderen 
Materialien, mit Ausnahme der hierdurch 
unter Nr. 20 des Zolltarifs fallenden. 
  
  
20 Fss. u Kst. 
  
  
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