Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
i  des  des  Bruttogewichts).
Ar.  Einfuhr  olltarifs.  gewichte)
1.  2.  3.  4.  5.
65.  Bleiwaaren,  feine,  auch  3  à  Auch  vernirte  oder  vernickelte  Bleiwaaren,
lackirte,  mit  Ausschluß  mit  Ausschtuß  noikehee  Sunht  össol
von  Spielzeug.  efärbt  und  ungefärbt;  ingleichen  Bleipletzeus
  wanren  in  Verbindung  mit  anderen20  Fsl.  u.  Kst.
Materialien,  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  3eCu  #13  Köb.
oder  20  des  Zolltarise  fallen.
66.  Spielzeug  von  Blei.  34  .................  ..j
4.  Bürstenbinder=  und  Siebmacherwaaren.
67.Bürsten  und  Besen,  grobe,  4  1  Alle  diese  Gegenstände  auch  in  Verbindung  —
aus  Bast,  Stroh,  Schilf,  mit  Holz  oder  Eisen  ohne  Politur  und
Gras,  Wurzeln,  Bin-  Lack;  Besen  dieser  Art  auch  in  Verbindung
sen  2c.  mit  rohem  Bambusrohr.  —  Zu  Nr.  67
68.  Bürsten  und  Besen,  grobe,  452  gehören  auch  Pinsel  aus  vegetabilischen
aus  Borsten,  animali-  Fasern,  zu  Nr.  68  Abstauber  aus  ungeschen
  Borstensurro-  färbten  Federn  und  grobe  Pinsel  aus
gaten  oder  Haaren.  Borsten  ohne  weitere  oder  nur  in  Ver—
bindung  mit  Holz  oder  Eisen  ohne  Poli6  Fss.  u.  Kst.
tur  und  Lack;  ferner  Kardätschen  (Pferde  B1.
bürsten)  in  Verbindung  mit  unpolirtem,
unlackirtem  Holz  oder  dergleichen  Eisen.
69.  Siebmacherwaaren,  grobe.  4252  Nämlich:  mit  Siebböden  von  Holzspan  oder
Eisendraht  in  Verbindung  mit  unpolirtem,
unlackirtem  Holz  oder  dergleichen  Eisen.
70.Bürstenbinderwaaren,  4b  Hierher  gehören  auch:  Abstauber  aus  gefeine;
  Pinsel  aus  färbten  Federn  und  feine  Borstenpinsel;

 

 

Haaren  oder  Garn.

 

 

 

 

Abstauber  aus  Federn  und  Borstenpinsel,
sowie  Bürstenbinderwaaren  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  4  a  oder
Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen;  Bürsten,
deren  Holzplatte  mit  Zeugstoff  oder  Sticke
reien  überzogen  ist;  Frottirhandschuhe
aus  ganz  grobem  Feugstoff,  mit  Roßhaaren
  oder  Borsten  besetzt;  Haarbüsche
zu  Helmen  2c.;  Pinsel  aus  Haaren  oder
Garn,  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien,  mit  Ausnahme  der  hierdurch
unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallenden.

 

 

20  Fss.  u  Kst.

 

 

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