Nr. 33.
des K.
an das K.
Rentamt.
Mitteilung
Rentamts.
569
Aulage 1.
(Zus 43 Abs. I.)
1. Name, Stand, Wohnort und Glaubens-
bekenntnis des Steuerpflichtigen:
2. Art und schätzungsweise Höhe der dem
Roh)
mitteilenden Amte bekanntenn..
Reineinkünfte:
aus Grundvermögen (einschl. Hausbesitz)
A
Gewerbebetrieb
A
„ Kapitalvermögen
, Beruf
3. Betrag und Art der dem mitteilenden
Amte bekannten Betriebsausgaben
(Art. 11 Abs. I, 12 Abs. I d. Eink.=St
Ges.):
X Pachtschillinge
X Unterhaltungskosten
“ Schuldzinsen
44 Abschreibungen
& Versicherungskosten
X Löhne
4. Betrag und Art der dem mitteilenden
Amte bekannten abziehbaren Verbrauchsausgaben
(Art. 11 Abs. I, 12
Abs. II d. Eink t Ges.):
AM Schuldzinsen
5. Betrag der zum mitteilenden Amte ab
1912 geschuldeten Normalsteuer:
AM Grundsteuer
4
Haussteuer
Nand zu perforteren.
6. Das im Bezirke des mitteilenden
Amtesbefindliche Betriebskapital (Art.8
Abs. I, II, IV d. GewSt# Ges., Art. 10
Abs. II Ziff. 1 d. Umles.) wird
geschätzt auf:
hiervon entfallen auf Art. 8
Abs. II Ziff. 4
auf Art. 8 Abs. II Ziff. 6
q d. Gew’
| St Ges.
7. An Kapitalschulden im Sinne des
Art. 8 Abs. III d. GewtWGes. sind
am Betriebskapital abzuziehen:
—.—
-n
4
AM
AM
*) Können nur die Reineinkünfte mitgeteilt werden, so ist das Wort „Roh“ zu streichen, im umgekehrten Falle
ist das Wort „Rein“ zu streichen.
91“