Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr.  33.

des  K.
an  das  K.

Rentamt.

Mitteilung

Rentamts.

569

Aulage  1.
(Zus  43  Abs.  I.)

 

 

1.  Name,  Stand,  Wohnort  und  Glaubens- 



bekenntnis  des  Steuerpflichtigen:

2.  Art  und  schätzungsweise  Höhe  der  dem
Roh)

mitteilenden  Amte  bekanntenn..
Reineinkünfte:



aus  Grundvermögen  (einschl.  Hausbesitz)

A
Gewerbebetrieb
A

„  Kapitalvermögen
,  Beruf

 

3.  Betrag  und  Art  der  dem  mitteilenden
Amte  bekannten  Betriebsausgaben
(Art.  11  Abs.  I,  12  Abs.  I  d.  Eink.=St
  Ges.):

X  Pachtschillinge
X  Unterhaltungskosten
“  Schuldzinsen

44  Abschreibungen

&  Versicherungskosten
X  Löhne

 

4.  Betrag  und  Art  der  dem  mitteilenden
Amte  bekannten  abziehbaren  Verbrauchsausgaben
  (Art.  11  Abs.  I,  12
Abs.  II  d.  Eink  t  Ges.):

AM  Schuldzinsen

 

5.  Betrag  der  zum  mitteilenden  Amte  ab
1912  geschuldeten  Normalsteuer:

AM  Grundsteuer
4

Haussteuer

 

Nand  zu  perforteren.

6.  Das  im  Bezirke  des  mitteilenden
Amtesbefindliche  Betriebskapital  (Art.8
Abs.  I,  II,  IV  d.  GewSt#  Ges.,  Art.  10
Abs.  II  Ziff.  1  d.  Umles.)  wird
geschätzt  auf:
hiervon  entfallen  auf  Art.  8
Abs.  II  Ziff.  4
auf  Art.  8  Abs.  II  Ziff.  6

q  d.  Gew’
|  St  Ges.

7.  An  Kapitalschulden  im  Sinne  des
Art.  8  Abs.  III  d.  GewtWGes.  sind
am  Betriebskapital  abzuziehen:

—.—

 

 

-n

4
AM

AM

*)  Können  nur  die  Reineinkünfte  mitgeteilt  werden,  so  ist  das  Wort  „Roh“  zu  streichen,  im  umgekehrten  Falle

ist  das  Wort  „Rein“  zu  streichen.

91“