Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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8.  Sonstige  sachdienliche  Mitteilungen:

 

9.  Angabe  der  Gemeinde,  in  der  der
Pflichtige  —  neben  seinem  Wohnsitz  im
Bezirke  des  Veranlagungsamts  —
etwa  noch  einen  2.  Wohnsitz  hat:

 

 

10.  Mitteilungen  zum  Zwecke  einer  etwa  veranlaßten  Steuerausscheidung:

 

Es  entfallen  auf  die  Gemeinde:

 

M  40“  %  4%  *

a)  Wert  der  Betriebskapitals-Bestandteile
  ohne  Schuldenabzug:

b)  Gewerbliche  Reineinkünfte:  )  3
davon  ab  der  Abzug  nach  Art.  10  s

Abs.lld.GewS-1Gef.:  I

bleibt  als  Rest  =  Gewerbliche
Erträge:

 

 

c)  Grund=  und  Haussteuern  im  I
Normalbetrage:

 

 

(Siegel.)