Metadata : Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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.  Kriegsministerium.  Berlin  den  30.  März  1894.
Militär-Oekonomie-Departement.

Nr.  90.

Beschwerden  über  die  Beschaffenheit  der  an  die  Truppen  im  Jahre  1893  verabreichten  Naturalien.

ach  den  auf  Grund  des  §.  156  des  Reglements  über  die  Naturalverpflegung  der  Truppen  im  Frieden  dem
Kriegsministerium  zugegangenen  Berichten  der  Generalkommandos  sind  im  Jahre  1893  im  Ganzen  zwei
Beschwerden  über  die  Beschaffenheit  der  an  die  Truppen  verausgabten  Naturalien  und  zwar  über  Brote  beim
II.  Armeekorps  erhoben  worden.

Davon  ist  eine  durch  die  örtliche  Prüfungs-Kommission  als  begründet  befunden,  dagegen  hat  die

andere  nicht  als  begründet  erachtet  werden  können.

No.  674/3.  94.  B.  2.  Frhr.  v.  Gemmingen.

Kriegsministerium.  Berlin  den  31.  März  1894.
Allgemeines  Kriegs-Departement.

Nr.  91.
Ausgabe  von  Zeichnungen  des  Feldartillerie-Materials.

Die  neu  aufgestellte  Zeichnung  für  den  Zeltsack

A.  V.  1873  Blatt  17
wird  den  betheiligten  Kommandobehörden  unter  Umschlag  zugehen.
No.  492/3.  94.  A.  4.  v.  Goßler.

Kriegsministerium.  J  Berlin  den  6.  April  1894.
Departement  für  das  Invalidenwesen.

Nr.  92.
Abändernng  der  Dienstvorschrift  für  die  Arbeiterabtheilungen  vom  31.  August  1881.
1.  Im  §.  78  ist  die  zweite  Zeile  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:  „der  Kassenordnung  für  die  Truppen
beigefügten  Muster  für  das  Abrechnungsbuch“.

2.  In  demselben  Paragraphen  ist  bei  Ziffer  1  „Eiserner  Verpflegungsvorschuß“  zu  ersetzen  durch:  „Geld=  und
Naturalverpflegung",  und  ferner  die  Stelle  „die  zur  erpflegung“  bis  „Vorschüsse“  zu  streichen.
3.  Auf  Seite  67  (Anlage  9),  unten,  ist  „Die  Kassen-Kommission“  einzuklammern  und  darüber  zu  setzen:
„Die  Kassenverwaltung“.
No.  621/3.  94.  C.  3.  v.  Spitz.
Kriegsministerium.  Berlin  den  6.  April  1394.

Allgemeines  Kriegs-Departement.

Nr.  93.
Allgemeine  Bemerkungen  aus  Anlaß  der  Inspizirungen  der  Waffen  bei  den  Truppen  1892/93.

ie  vorbezeichneten  Bemerkungen  sind  gedruckt  worden  und  werden  den  Behörden  und  Truppen  in  der
erforderlichen  Zahl  von  Abdrlcken  nebst  Vertheilungsplänen  zugesandt  werden.

No.  188/4.  94.  A.  2.  v.  Goßler.

Kriegsministerium.  Berlin  den  9.  April  1894.
Militär-Oekonomie-Departement.

Nr.  94.
Berichtigung  der  Bekleidungsetats  für  die  Militärbäcker-Abtheilungen.
Gültig  vom  1.  Oktober  1893  ab.
In  den  Bekleidungsetats  für  die  Militärbäcker-Abtheilungen  (Armee-Verordnungs-Blatt  von  1888,
Seite  175  und  179)  ist  auf  der  ersten  Seite  unter  C.  die  Pauschsumme  an  Nebenkosten  von  60  Pf.  auf
1  .K  20  Pf.  zu  erhöhen.
No.  829/3.  94.  B.  2.  Frhr.  v.  Gemmingen.