Full text : Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

52  Geschichtliche  Einführung.

Fremden  (Schweden,  Polen  und  Franzosen)  rettete,  war  zugleich  der
Begründer  eines  stehenden  Heeres.  Sein  Sohn  fügte  zu  der  königlichen
  Macht  den  Ausdruck  des  erhöhten  Selbstbewußtseins  in  der
Königswürde,  und  Friedrich  Wilhelm  I.,  diese  „niederdeutsche  Kerneiche“
  war  der  Mann,  um  die  Konzentrierung  der  Kräfte  im  Willen
des  Monarchen  für  seinen  Sohn  zu  vollziehen.  Das  „Ich  stabiliere
die  Souveränität  wie  einen  rocher  de  bronze“  war  der  leitende  Gedanke
  seiner  inneren  Politik.  Zur  Wehrpflicht  und  Steuerpflicht
fügte  er  die  Schulpflicht  und  stellte  damit  die  Dreizahl  jener  Pflichten
her,  welche  dem  preußischen  Volk  das  Staatsbewußtsein  gegeben
haben.  Friedrich  der  Große  ergänzte  des  Vaters  Thätigkeit  nach
zwei  Richtungen:  dem  Staatskörper  hauchte  er  den  Geist  der  Aufklärung
  und  Humanität  ein,  und  nach  außen  scheute  er  sich  nicht,
mit  Oesterreich  offen  zu  brechen  und  aus  der  Stellung  eines  untergeordneten
  Reichstandes  zu  der  eines  energischen  Nebenbuhlers,  eines
europäischen  Gebieters  überzugehen.  Zu  diesen  Verdiensten  reihte  sich
als  drittes  die  Sorge  für  die  Erwerbsthätigkeit,  welche,  früher  schon
durch  Herbeiziehung  von  Kolonisten  angeregt,  ebenfalls  unter  Friedrich
  dem  Großen  ihren  Höhepunkt  erreichte  und  sich  in  Anlage  von
Manufakturen,  Erschließung  von  Handelsverbindungen,  Entwässerung
von  Sümpfen  2c.  äußerte.

So  war  eine  neue  Großmacht  auf  wesentlich  deutscher  und
evangelischer  Grundlage  erstanden  und  dem  kosmopolitisch-katholischen
Oesterreich  gegenüber  getreten,  damit  aber  jener  Dualismus  geschaffen,
der  die  Sprengung  des  Reiches  und  die  Reugestaltung  unseres  Jahrhunderts
  herbeiführen  mußte.  Noch  inmitten  der  schweren  Not  der
Kriegszeit  (1807)  ging  man  an  den  weiteren  Ausbau  des  Staates,
durch  die  Stein-Hardenberg'sche  Gesetzgebung,  welche  Belebung  des
Gemeingeistes  und  eine  neue  wirtschaftliche  Ordnung  der  Dinge  im
Gefolge  hatte.

Nach  der  Erschütterung  der  Freiheitskriege  begann  dann  noch
einmal  die  gewaltige  Arbeit,  wie  sie  der  große  Kurfürst  vollzogen.
Das  Preußen  von  1815  war  eine  lose  Zusammenfassung  der  allerverschiedensten
  Bestandteile,  von  den  ehemaligen  geistlichen  Ländern
am  Rhein  über  die  Kurlande  und  Schlesien  hinüber  zu  den  polnischen
Gebieten.  Das  alles  wurde  unter  sich  zu  einem  Staatswesen  ver-