52 Geschichtliche Einführung.
Fremden (Schweden, Polen und Franzosen) rettete, war zugleich der
Begründer eines stehenden Heeres. Sein Sohn fügte zu der königlichen
Macht den Ausdruck des erhöhten Selbstbewußtseins in der
Königswürde, und Friedrich Wilhelm I., diese „niederdeutsche Kerneiche“
war der Mann, um die Konzentrierung der Kräfte im Willen
des Monarchen für seinen Sohn zu vollziehen. Das „Ich stabiliere
die Souveränität wie einen rocher de bronze“ war der leitende Gedanke
seiner inneren Politik. Zur Wehrpflicht und Steuerpflicht
fügte er die Schulpflicht und stellte damit die Dreizahl jener Pflichten
her, welche dem preußischen Volk das Staatsbewußtsein gegeben
haben. Friedrich der Große ergänzte des Vaters Thätigkeit nach
zwei Richtungen: dem Staatskörper hauchte er den Geist der Aufklärung
und Humanität ein, und nach außen scheute er sich nicht,
mit Oesterreich offen zu brechen und aus der Stellung eines untergeordneten
Reichstandes zu der eines energischen Nebenbuhlers, eines
europäischen Gebieters überzugehen. Zu diesen Verdiensten reihte sich
als drittes die Sorge für die Erwerbsthätigkeit, welche, früher schon
durch Herbeiziehung von Kolonisten angeregt, ebenfalls unter Friedrich
dem Großen ihren Höhepunkt erreichte und sich in Anlage von
Manufakturen, Erschließung von Handelsverbindungen, Entwässerung
von Sümpfen 2c. äußerte.
So war eine neue Großmacht auf wesentlich deutscher und
evangelischer Grundlage erstanden und dem kosmopolitisch-katholischen
Oesterreich gegenüber getreten, damit aber jener Dualismus geschaffen,
der die Sprengung des Reiches und die Reugestaltung unseres Jahrhunderts
herbeiführen mußte. Noch inmitten der schweren Not der
Kriegszeit (1807) ging man an den weiteren Ausbau des Staates,
durch die Stein-Hardenberg'sche Gesetzgebung, welche Belebung des
Gemeingeistes und eine neue wirtschaftliche Ordnung der Dinge im
Gefolge hatte.
Nach der Erschütterung der Freiheitskriege begann dann noch
einmal die gewaltige Arbeit, wie sie der große Kurfürst vollzogen.
Das Preußen von 1815 war eine lose Zusammenfassung der allerverschiedensten
Bestandteile, von den ehemaligen geistlichen Ländern
am Rhein über die Kurlande und Schlesien hinüber zu den polnischen
Gebieten. Das alles wurde unter sich zu einem Staatswesen ver-