Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. LVIII. Band. (58)

Samstag  den  25.  November  1893.  58.  Jahrgang.  )6  24.
Dr.  J.  A.  Seuffert=PBlätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

I:  Mlttheil  T  Recht  des  Kgl.  B  5
Inhali  s  *  “—  Et  ge  nerieingeee  —.

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kfgl.
Bayer.  Obersten  Landesgerichts  in  München.

Nichtstreitige  Rechtspflege.

Beschwerderecht  eines  entmündigten  Verschwenders
  in  Angelegenheiten  innerhalb  der
Curatelführung.  Die  interdicirten  Verschwender  sind
nur  prozeßunfähig,  d.  h.  nicht  fähig  zu  prozeßrechtlich
wirksamen  Willenserklärungen,  und  handlungsunfähig,
insoferne  es  sich  um  Willenserklärungen,  welche  auf  eine
Verschlechterung  ihrer  rechtlichen  Lage  gerichtet  sind,  oder
um  Eingehung  von  Verträgen  handelt,  wodurch  sie  sich
verpflichten.  (L.  6  D.  de  V.  O.  45,1).  Hier  steht  eine
obervormundschaftliche  Beschlußfassung,  nach  welcher  der
Antrag  des  Hypothek  it  sitzers  auf  Löschung  eines
auf  seinem  Anwesen  für  einen  Curanden  im  Hypothekenbuche
  eingetragenen  Wohnungerechts  obervormundschaftlich
genehmigt  wurde,  in  Frage.  Dieses  ist  eine  innere  Angelegenheit
  zwischen  den  Curanden  und  bezw.  dessen  Vertretung
  und  dem  Obervormunde,  betrifft  also  familienrechtliche
  Verhältnisse  außerhalb  eines  Civilprozesses  und
es  kann  daher  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  der.
Curand,  welcher  durch  eine  Verfügung  oder  einen  Beschluß

Neue  Folge.  Band  XXXVIII.  ·