Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Muster a 
der Bestimmungen über die Zuckerstatistik. 
Einsendungstermin: Direktivbezirk 
für die Hauptämter an die Direktivbehörden 
der 1. September. Hauptamtsbezirk 
Uebersicht 
über den 
während des Betriebsjahres 18.. in den freien Verkehr gesetzten Zucker. 
  
Anleitung. 
1. de *— ist in Uebereinstimmung mit den Abmeldungs= und Hebe-Registern nach Hebebezirken 
aufzustellen. 
(Für das Betriebsjahr 1892/93 geschieht die Aufstellung derart, daß für jeden Hebe- 
bezirk in Spalte 3 zwei Linien gezogen werden, auf deren erster die zum Abgabensatze von 
12 Mark für 100 kg, auf der zweiten sodann die zum Abgabensatze von 18 Mark für 100 kg 
abgefertigten Zuckermengen aufgeführt werden.) » 
2. Die Mengen sind (in den Spalten 3 bis 7) nach dem Nettogewicht in vollen Doppelzentnern ohne 
Bruchtheile anzuschreiben, wobei Mengen von weniger als 50 kg unberücksichtigt bleiben, solche von 
50 kg und darüber zu 100 kg abgerundet werden. 
3. Der Betrag der erhobenen Zuckersteuer (Spalte 8) ist auf ganze Mark abzurunden, derart, daß 
Beträge unter 0,5 Mark unberücksichtigt bleiben, solche von O, Mark und darüber = 1 Mark 
gesetzt werden. 
4. Die Uebersicht der Direktivbehörden ist nach Hauptamtsbezirken aufzustellen. 
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