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Muster a
der Bestimmungen über die Zuckerstatistik.
Einsendungstermin: Direktivbezirk
für die Hauptämter an die Direktivbehörden
der 1. September. Hauptamtsbezirk
Uebersicht
über den
während des Betriebsjahres 18.. in den freien Verkehr gesetzten Zucker.
Anleitung.
1. de *— ist in Uebereinstimmung mit den Abmeldungs= und Hebe-Registern nach Hebebezirken
aufzustellen.
(Für das Betriebsjahr 1892/93 geschieht die Aufstellung derart, daß für jeden Hebe-
bezirk in Spalte 3 zwei Linien gezogen werden, auf deren erster die zum Abgabensatze von
12 Mark für 100 kg, auf der zweiten sodann die zum Abgabensatze von 18 Mark für 100 kg
abgefertigten Zuckermengen aufgeführt werden.) »
2. Die Mengen sind (in den Spalten 3 bis 7) nach dem Nettogewicht in vollen Doppelzentnern ohne
Bruchtheile anzuschreiben, wobei Mengen von weniger als 50 kg unberücksichtigt bleiben, solche von
50 kg und darüber zu 100 kg abgerundet werden.
3. Der Betrag der erhobenen Zuckersteuer (Spalte 8) ist auf ganze Mark abzurunden, derart, daß
Beträge unter 0,5 Mark unberücksichtigt bleiben, solche von O, Mark und darüber = 1 Mark
gesetzt werden.
4. Die Uebersicht der Direktivbehörden ist nach Hauptamtsbezirken aufzustellen.
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