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das unterm F. August #3„ eröffnete
Purifkbations-Erbenntniß nach vorheriger
Wieder-Einsehung des Antiischen
Theils in den vorigen Stand gegen
Versäumung der Rothfrist zu Einlegung
der Ation gegen das Erstere, unter
Vergleichung der Proceß-Kesien beider
Instanzen, abgeändert.
An demselben Tage wurde in der
Ationssache von dem Stadtgerichte
Stuttgart zwischen der Curatel der
durchlauchtigsten Descendenz des Prinzen
Paul ven Wöürttemberg Königl.
Hoheit, Kl., Antin, und dem Vorkäu-=fer
Erno zu Stuttgart und Consorten,
Bebl., Auen, Bürgschafts-Forderung
betreffend, die Antin mit ihrem Gesuche
um Wieder-Einsehung in den vorigen
Stand gegen die Versäumung der
Nothfrist zu Anmeldung der Ation gegen
das erstrichterliche Erkenntniß de
publ. 6. November 1820 unter Verurtheilung
in die Proceß-Kosten abgewiesen,
und ausgesprochen, daß es bei dem
unterm 9. Februar 18-: hierorts gefällten
abweisenden Erkenntnisse sein Verbleiben
habe.
In der Arionssache von dem O. A.Gerichte
Besigheim zwischen dem Holzfactor
Eller zu Bietigheim, Bekl., Anten,
Wieder-Anten, und Chriftian Schäfer
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und Consorten von da, Kl., Aten,
Wieder-Aten, Wasserleitungs-Gerechtigkeit
betreffend, wurde vermöge Beschlusses
vom 23. April, publ. den 15.
Mai, die Berufung wegen verschumter
Nothfrisi zu Einreichung der Beschwerdeschrift
unter Verurtheilung des Anten
in die Kosten dieser Instanz für verlassen
erklárt. (d. 21. Mai.)
7. In der Ationssache von dem O. A.Gerichte
Ludwigoburg zwischen den Philipp
Rierhmüller'schen Eheleuten zu Aldingen,
Kl., Anten, und Michael Brekle
und Consorten von da, Bekl., Aten,
Arbeitslohns = Forderung betreffend,
wurde vermoge Beschlusses vom 27.
April, publ. 17. Mai, die Berufung
wegen Mangels an einer gegründeten
Beschwerde abgewiesen, unter Verurtheilung
der Anten in die Kosten dieser
Instanz. (d. 25. Mai.)
8. Unter dem 26. Mai wurde in der
Rechtssache zwischen der Freiherrlich
von Massenbach'schen Rentbeamtung zu
Massenbach, Kl., und dem Großherzoglich
Badenschen Geheimen Rath Grafen
von Degenfeld-Schomburg zu Schomburg,
Bekl., Handlohnsforderung betreffend,
die Kl. mit ihrer Klaze mit Vorbehalt
eines Beweises unter Vergleichung
der Kosten des Processes abgewiesen.