der Blätter für Rechtsanwendung. 5
den Ersatz des Wildschadens, sowie der Untersuchung
und Bestrafung der Aufschlagsdefraudationen erwei-
tert, und der bürgerliche Tod nebst der Brandmark-
ung und öffentlichen Ausstellung zur Unterwelt verr
bannt. Zu den freudigen Erlebnissen sind ferner zu
rechnen: das Gesetz über die Komvetenzkonflikte, die
Einführung der deutschen Wechselordnung, das Ge-
setz über die bürgerlichen Rechte der jidischen Glau-
bensgenossen, so wie das über den §F. 19 der Prio-
ritätsordnung und das Gesetz im #s eetreffe einiger
Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das
gerichtliche Verfahren, als Vorläufer Dessen, was in
diesem Bereiche noch weiter auszuführen ist. Auch
die Gesetze über die Verjährungsfristen und über
die Gewährleistung bei Viehveräußerungen sind hier
zu erwähnen.
Durch mehrere dieser neueren Gesetze ist zwar
den Blättern für Rechtsanwendung so mancher Ge-
genstand entzogen worden, welcher ehedem vielen
Stoff zu Besprechungen und praktischen Mittheilun=
gen gewährte, in welcher Beziehung nur die Patri-
monialgerichtsbarkeit, das weite Feld der Reallasten,
die für das Rechtsgefühl unerquicklichen älteren
Gesetze über Verträge zwischen Christen und Juden,
der strafrechtliche Rückfall 2c. ꝛc. erwähnt werden
sollen; gleichwohl aber hat es doch nie an Stoff
zu anderen interessanten Erörterungen und Mitthei-
lungen gefehlt. Unsere Blätter konnten sch daher
auch darüber vollkommen trösten, daß die Ang-
stasiana nebst einigen die Cession beschränkenden
emeinrechtlichen Bestimmungen ), die Rothenburger
#Wrraten.) und die exceptio non numeratac pecu-
niaee 5) ohne Leidtragende zur Ruhe bestattet wurden.
7) Vgl. Ges. v. 22. Febr. 1865.
4) Bgl. Ges. v. 1. Juli 1856.
5) Vgl. Ges. v. 26. März 1859.