Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXVI. Band. (26)

der Blätter für Rechtsanwendung. 5 
den Ersatz des Wildschadens, sowie der Untersuchung 
und Bestrafung der Aufschlagsdefraudationen erwei- 
tert, und der bürgerliche Tod nebst der Brandmark- 
ung und öffentlichen Ausstellung zur Unterwelt verr 
bannt. Zu den freudigen Erlebnissen sind ferner zu 
rechnen: das Gesetz über die Komvetenzkonflikte, die 
Einführung der deutschen Wechselordnung, das Ge- 
setz über die bürgerlichen Rechte der jidischen Glau- 
bensgenossen, so wie das über den §F. 19 der Prio- 
ritätsordnung und das Gesetz im #s eetreffe einiger 
Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das 
gerichtliche Verfahren, als Vorläufer Dessen, was in 
diesem Bereiche noch weiter auszuführen ist. Auch 
die Gesetze über die Verjährungsfristen und über 
die Gewährleistung bei Viehveräußerungen sind hier 
zu erwähnen. 
Durch mehrere dieser neueren Gesetze ist zwar 
den Blättern für Rechtsanwendung so mancher Ge- 
genstand entzogen worden, welcher ehedem vielen 
Stoff zu Besprechungen und praktischen Mittheilun= 
gen gewährte, in welcher Beziehung nur die Patri- 
monialgerichtsbarkeit, das weite Feld der Reallasten, 
die für das Rechtsgefühl unerquicklichen älteren 
Gesetze über Verträge zwischen Christen und Juden, 
der strafrechtliche Rückfall 2c. ꝛc. erwähnt werden 
sollen; gleichwohl aber hat es doch nie an Stoff 
zu anderen interessanten Erörterungen und Mitthei- 
lungen gefehlt. Unsere Blätter konnten sch daher 
auch darüber vollkommen trösten, daß die Ang- 
stasiana nebst einigen die Cession beschränkenden 
emeinrechtlichen Bestimmungen ), die Rothenburger 
#Wrraten.) und die exceptio non numeratac pecu- 
niaee 5) ohne Leidtragende zur Ruhe bestattet wurden. 
7) Vgl. Ges. v. 22. Febr. 1865. 
4) Bgl. Ges. v. 1. Juli 1856. 
5) Vgl. Ges. v. 26. März 1859.