Regierungs--Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Sanstag den 23. März 1872.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Sachverständigen-Vereinen
in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870. — Verfügung, betreffend die
Vollziehung des Art. 12 der mit Italien abgeschlossenen Literar-Convention. — Bekanntmachung, betreffend
die Liverpool and London and Globe-Insurance-Company zu Liverpool. — Bekanntmachung,
betreffend die Organisation der Ersatzbehörden im Königreich Württemberg.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Zustiz-Departements.
Des Justiz-Ministeriums.
Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Sachverständigen-Vereinen in Gemäßheit des Reichsgesetzes
vom 11. Juni 1870.
Die von dem Reichskanzleramte unter dem 5. Januar v. J. erlassene Instruktion
über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigen-Vereine nach
Maßgabe des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870, betreffeud das Urheberrecht an Schriftwerken
u. s. w. (Bundesgesetz-Blatt S. 339), wird hiemit in der Anlage zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.