Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

Regierungs--Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Sanstag  den  23.  März  1872.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bildung  von  Sachverständigen-Vereinen
  in  Gemäßheit  des  Reichsgesetzes  vom  11.  Juni  1870.  —  Verfügung,  betreffend  die
Vollziehung  des  Art.  12  der  mit  Italien  abgeschlossenen  Literar-Convention.  —  Bekanntmachung,  betreffend
  die  Liverpool  and  London  and  Globe-Insurance-Company  zu  Liverpool.  —  Bekanntmachung,
  betreffend  die  Organisation  der  Ersatzbehörden  im  Königreich  Württemberg.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Des  Zustiz-Departements.
Des  Justiz-Ministeriums.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Bildung  von  Sachverständigen-Vereinen  in  Gemäßheit  des  Reichsgesetzes
vom  11.  Juni  1870.

Die  von  dem  Reichskanzleramte  unter  dem  5.  Januar  v.  J.  erlassene  Instruktion
über  die  Zusammensetzung  und  den  Geschäftsbetrieb  der  Sachverständigen-Vereine  nach
Maßgabe  des  Reichsgesetzes  vom  11.  Juni  1870,  betreffeud  das  Urheberrecht  an  Schriftwerken
  u.  s.  w.  (Bundesgesetz-Blatt  S.  339),  wird  hiemit  in  der  Anlage  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.