Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

Viertes  Sachregister.  vn

Beirauchsgeld,

Beimoahhersech,  s.  Schutzgelb.

Belzig,  Amt,  gehoͤrt  in  staͤndischer  Beziehung  zur  Kurmark.  23.  130.

Berg,  vormaiiges  Großherzogthum,  Ausführung  des  Gesetzes  vom  25.  September  1820.  wegen  der

gutsherrlichen  und  bäuerlichen  Verhältnisse  in  den  soust  zu  jenem  gehoͤrigen  Landestheilen.  22.  207.
In  Stelle  des  Gesetzes  vom  25.  September  1820.  tritt  dasjenige  vom  21.  April  1825F.  25.  77.
94  —  112.  —  Préklusionsfrist  für  die  Verwaltungsansprüche  an  selbiges.  23.  156.  —  Aufhebung
der  Abgaben,  welche  statt  der  Einregistrirungs-Gebühren  in  selbigem  eingeführt  worden.  22.  57.  —.
Aufhebung  der  in  selbigem  früher  bestandenen  Gesetze  über  aufgehobene  Lehne,  Jehnten  2c.  25.  95.  —1
s.  auch  Provinzen  „  neu  und  wieder  eroberte.

Bergbau  ,  zu  welchem  eine  Belehnung  der  Bergbaubehörde  erforderlich,  ist  gewerbesteuerfrei.  23.  16.

Bergwerke,  Subhastationspatente  von  selbigen  dürfen  in  den  Kirchen  nicht  mehr  abgelesen  werden.  25.  220.

Berhter  Börse,  Ordnung  für  selbige.  25.  137  —  146.

Berliner  Gesellschaft  zur  Beförderung  des  Chrislenthums  unter  den  Juden.  23.  147  —  126.

Bemburg,  Anhalt-,  Herogthum,  .  Anhalt-  Bemburg.

Benstein,  darf  am  Scestrande  ohne  Erlaubniß  nicht  gesammelt  werden.  22.  9

Bescheide,  (Nesolutionen),  der  Provinzial-Verwaltungs-Boehörden,  #  .Anwondung  bei  selbigen.

5.  131.

Beschwerden,  grundlose  und  früher  schon  zuruͤckgewiesene,  Sportelanwendung  bei  wiederholten  Bescheiden
auf  selbige.  25.  131.

Besoldungen,  der  Seimt)  Berechnung  des  Quittungsstempels  von  selbigen.  22.  61.  —  Beiträge  von
selbigen  zu  den  Gemeinclasten.  22.  184.  seq.  —  Sportel-Anwendung  bei  Bewilligungen  von  Zulagen
zu  selbigen.  25.  130.  —  während  eingeleiteter  Untersuchungen  und  Amts-Suspenssonen  innebchalten,
deren  hiernächstige  Berwendung  und  Nachzahlung.  25.  8.  —  Präklusiotermin  für  die  Ansprüche  auf
selbige  aus  früheren  Verhältnissen,  in  den  neu  und  wieder  eroberten  Provinzen.  22.  205..—  Raücksichtlich

  derselben  soll  kein  gerichtliches  Verfahren  zugelassen  werden.  23.  21.

Bestätigungen  „  von  Seiten  der  Provinzial  =  Verwaltungs-Behörden  ertheilt,  Sportel-Anwendung  bei
selbigen.  25.  131.

Besthaupt,  s.  Sterbefall.

Betten,  alte,  (gebrauchte),  mit  selbigen  darf  kein  Haufsrhandel  statt  finden  24.  130.

Bibelgesellschafk,  Preußische,  Allerhschste  Bestätigung  deren  Gesetze.  22.  (Nachtrag)  1.

Bibliothek,  große,  in  Berlin.  —  desgleichen  in  den  Universitäts  -Städten,  Ablieferung  eines  Freieremplars
  aller  Verlagsartikel  an  selbige,  von  Seiten  des  Verlegers.  25.  3.

Bielawer  Kanal-Schleuse,  Tarif  zur  Erhebung  der  Kanal-Gefälle  bei  selbiger.  22.  212.

Bier,  Eingangs-Abgabe  von  selbigem.  24.  194.  —  25.  160

Bittschriften,  Gebrauch  des  Stempelpapiers  bei  selbigen.  22.  6v.  80.

Blankenhainer  Gebict,,  diesseitiges,  Präklusionstermin  für  die  Verwaltungs-Ansprüche  an  selbiges,  aus
den  Zeiten  der  Fremdherrschaft,  bis  zum  1.  November  1813.  25.  235.

Bleie,  deren  Anlegung  bei  Waaren-Verschlüssen  und  Echühren-Enticheung  für  sekbige.  24.  203.  —
Abgaben-Entrichtung  von  selbigen.  24.  187.  —  25.  6

Blutzehnte,  an  landesherliche  Domainen,  deren  schung  in  den  zum  ehemaligen  Gioßberzogthum  Berg
gehoͤrigen  Landestheilen.  25.  102.

Bordereaux,  westphaͤlische,  s.  letzt.

Borkow,  Ort,  bei  Landsberg  a.  d.  W.,  s.  Warthe-Fluß.

Boͤrse,  zu  Danzig,  Handhabung  der  polizellichen  Ordnung  in  deren  Versammlungen.  22.  137.  —  zu
Memel,  desgl.  22.  160.  —  zu  Königsberg  in  Pr.,  desgl.  23.  99.  —  zu  Magdeburg,
desgl.  26.  33.  —  der  Kaufmannschaft  zu  Berlin  „,  Ordnung  für  selbige.  25.  137  —  146.

Bokenposten,  Portoberechnung  für  Versendungen  mit  selbigen.  24.  226.  seq.

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