Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreisamtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprincipale  für  das  Jahr  1877.

Die  Steuerprincipalsumme  für  den  Regierungsbezirk  der  Pfalz  beträgt  für  das  Jahr  1877
2•109,  388  „I,  wovon  ein  Steuerprocent  auf  21,093  -N4  sich  berechnet.

III.
Kreisausgaben  und  Kreiseinnahmen  für  das  Jahr  1877.

Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreisausgaben  und  Kreiseinnahmen
ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  entrhaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  bei  Prüfung  des  Voranschlags  und  gesondert  erfolgten  Anträge  und  Beschlüsse
des  Landraths  ertheilen  Wir  nachstehende  Entschließungen:

1)  Wir  genehmigen  die  vom  Landrathe  beschlossene  Aufstellung  von  drei  weiteren  fachmännisch

  gebildeten  Kreisschulinspectoren  in  nicht  pragmatischer  Eigenschaft.
«  2)  Dem  von  Unserer  Kreisregierung  dem  Landrathe  in  Vorlage  gebrachten  und  von
diesem  in  allen  Bestimmungen  gebilligten  Entwurfe  revidirter  Satzungen  des  Vereines  für
Unerstügung  dienstuntauglicher  Schullehrer  des  Regierungsbezirkes  der  Pfalz  ertheilen  Wir
Unsere  Genehmigung.

3)  Wir  beauftragen  Unsere  Kreisregierung,  der  Bitte  des  Landraths  entsprechend  den
Gemeinden  der  Pfalz  anzuempfehlen,  die  aus  Gemeindekassen  fließenden  Bezüge  der  Schullehrer
in  derselben  Weise,  nämlich  den  Gulden  zu  1  J4  80  umzurechnen,  wie  dieses  bei  den
Bezügen  der  Lehrer  aus  Central=  und  Kreisfonds  der  Fall  ist.

4)  Den  Beschlüssen  des  Landraths,  durch  welche  die  Theuerungs=  und  persönlichen  Zulagen
  verschiedener  pragmatischer  Kreisbediensteter,  wie  der  Studienlehrer  an  den  isolirten
Lateinschulen  und  der  wirtlichen  Lehrer  an  den  Gewerb=  und  Landwirthschaftsschulen,  des
Directors  und  des  zweiten  Arztes  der  Kreisirrenanstalt  Klingenmünster,  in  einen  pragmatischen
Gehallstheil  umgewandelt  wurden,  ertheilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.