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seh- und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
W 95.
München, den 15. Mai 1888.
Inhalt:
Gesetz vom 26. April 1888, die Abänderung von Bestimmungen des in der Pfalz geltenden Hypotheken= und
Vormundschaftsrechts betreffend.
Gesetz, die Abänderung von Bestimmungen des in der Pfalz geltenden Hypotheken=
.. » oJ .
und Vormundschastsrechts betreffend.
Im Uamen Seiner Majestät des Königs.
Cuithpold,
von Gotte Gnaden Röniglicher Mrinz von Hayern,
Regent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
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