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Anlage c.
Bemerkungen
für
die Ermittelung des Aschengehalts von Mehl und Kleie.
1. Es empfiehlt sich, etwa 2 g Substanz zur Veraschung anzuwenden, welche selbstverständlich
genau gewogen werden muß.
2. Man leite die Veraschung so, daß die Asche nicht schmilzt oder zusammensintert, was zuerst
an den Spitzen der verkohlten Masse sich bemerkbar zu machen pflegt, da etwaige zurückbleibende Kohle-
theilchen in der verglasten Masse schwer zu veraschen sind und auch eine theilweise Verflüchtigung
beziehungsweise Umsetzung der Salze zu befürchten ist. Man nehme deswegen keine zu starke Flamme.
3. Die Asche muß vollkommen weiß sein, was oft sehr lange Zeit erfordert, wenn man nicht
etwa die Verbrennung im Sauerstoffstrome vornimmt. Zur Beschleunigung des Weißwerdens sind, wie
bei vielen Veraschungen üblich, einige Tropfen chemisch reiner Ammonnitratlösung hinzuzufsügen. Im
Uebrigen sei auf König: „Untersuchung landwirthschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe“ S. 203 verwiesen.
4. Die Asche ist wegen ihrer Hygroskopizität unter den üblichen Vorsichtsmaßregeln zu wägen.
5. Die äußersten Grenzzahlen der Asche stellen sich bis auf Weiteres in der Trockensubstanz
bei Weizenmehl auff.. 2565 Prozent,
bei Roggenmehl auf ... 1,87Prozent.