Full text : Erläuterungen des Atlas zur Geschichte der sächsischen Länder.

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K.  4.
Eisenbahnen.

Die  Reparatur-Werkstätten  des  Eisenbahnbetriebes
  sind  nach  deßfalls  erlassenen  Anordnungen
überall  so  weit  reduzirt,  als  es  die  Oekonomie
und  Sicherheit  des  Dienstes  gestatten  und  ist  hiedurch
  der  gestellte  Antrag  bereits  erledigt.

r—ie
Donaudampfschiffahrt.

Dem  ausgesprochenen  Wunsche  entsprechend,
wollen  Wir  die  Verfügung  getroffen  haben,  daß
in  der  Folge  jeder  Betriebs-Rechnung  auch  der
Gesammt-Capitals-Aufwand  beigesetzt  werde.

8.  6.
Bergwesen.
Dem  Antrage:

„l)  es  sei  das  in  der  Wirklichkeit  am  Schluße
„des  Jahres  1811/9  bestandene  Deßicit
„von:  727,935  fl.  17  kr.  2  dl.  mit  den
„daran  geknüpften  Abschlagszahlungen  in
oden  künftigen  Rechnungen  in  Evidenz  zu
„halten,  und

„2

—

seien  für  die  Zukunft  auch  Material-Rech-„nungs-Nachweise
  mit  den  Pecunial-Nach-„weisen
  in  Vorlage  zu  bringen,“

ist  bezüglich  des  erwähnten,  in  der  Rechnung  der
Staats-Cassa  und  der  Nachweisung  pro  18¼
verausgabten  Passivrestes  der  Bergwerks-Cassa
bereits  Genüge  geschehen,  indem  die  Vormerkung
desselben  in  den  Rechnungen  bis  zur  seinerzeit-212



igen  Zurückerstattung  aus  den  Bergwerks-Gefällen
  schon  bei  der  Elnweisung  verfügt  wurde;  Abschlagszahlungen
  kommen  übrigens  nach  der  Gestaltung
  des  Budgets  für  die  letzten  4  Jahre  der
VI.  Finanzperiode,  in  welchem  die  Bergwerkserträgnisse
  und  resp.  deßfallsigen  Ueberschüße  unter
  den  Einnahmen  zur  Deckung  der  laufenden
Staats-Aufwands-Ausgaben  angesetzt  erscheinen,
nicht  vor.

Auf  Vervollständigung  der  künftigen  Nachweisungen
  durch  Beifügung  der  Material-Ausweise
  wird  Unser  Staatsministerium  der  Finanzen
  den  gehörigen  Bedacht  nehmen.

B.  Zu  den  Ausgaben.

8.  7.

Straßen-,  Wasser-,  Brücken=  und  Landbanten.


1)  Unsere  Kreis-Regierungen  sind  angewiesen,
  die  in  Folge  privatrechtlicher  Baupflicht
bestrittenen  Ausgaben  in  Zukunft  gesondert
in  den  Rechnungen  vorzutragen.

2)  Wegen  einer  neuer  Classisication  der  Landstraßen
  unter  Ausnahme  von  Kreisstraßen
werden  [Wir  einen  Gesetzentwurf  vorbereiten
  lassen.

3)  Nach  dem  Wunsche  der  Kammern  sollen  die
Verhandlungen  mit  den  Gemeinde-,  Stiftungsund
  Kirchenverwaltungen  wegen  Uebernahme
der  ärarialischen  Baupflicht  an  Gebäuden
des  Cultus  und  Unterrichtes,  dann  der  Communen
  geeignet  fortgesetzt  werden.

Bezüglich  der  Ueberwachung  übernommener
  Gebäude  haben  die  für  das  Gemeinde-