Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

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für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Hermeskeil  gehörigen  Gemeinden
Pölert  und  Rascheid

am  15.  März  1894  beginnen  soll.
Berlin,  den  12.  Februar  1894.

Der  Justizminister.
v.  Schelling.

Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetz-Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1)  das  Allerhöchste  Privilegium  vom  10.  Juli  1893  wegen  Ausgabe  auf
den  Inhaber  lautender  Anleihescheine  der  Stadt  Altona  zum  Betrage  von
11.000.000  Mark  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Schleswig
Nr.  43  S.  455,  ausgegeben  am  12.  August  1893;

2)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  6.  Oktober  1893,  durch  welchen  genehmigt
worden  ist,  daß  das  der  Pommerschen  Hypotheken-Aktienbank,  jetzt  zu
Berlin,  unter  dem  1.  Oktober  1866  ertheilte  Allerhöchste  Privilegium  zur
Ausgabe  auf  den  Inhaber  lautender  Hypotheken-Pfandbriefe  auch  unter
den  durch  die  beschlossene  Neufassung  des  Statuts  veranlaßten  Aenderungen
fortbestehen  bleibt  und  ferner,  daß  das  vorgedachte  Allerhöchste  Privilegium
auf  die  Ausgabe  auf  den  Inhaber  lautender  Kommunalobligationen  ausgedehnt
  wird,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Potsdam
und  der  Stadt  Berlin,  Jahrgang  1894  Nr.  6,  Extrabeilage,  ausgegeben
am  9.  Februar  1894;

3)  das  am  24.  Oktober  1893  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die  Entwässerungsgenossenschaft
  zu  Lohna  —  Antheil  Sulow  —  im  Kreise
Lublinitz  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  gesgin  zu  Oppeln  Nr.  47
S.  437,  ausgegeben  am  24.  November  189

4)  das  am  30.  Oktober  1893  Allerhöchst  whoien  Statut  für  den  Neu-Meriner
  Deichverband  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Posen  Nr.  48  S.  435,  ausgegeben  am  28.  November  1893;

5)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  6.  November  1893,  durch  welchen  dem  Kreise
Cosel  das  Enteignungsrecht  zur  Entziehung  und  zur  dauernden  Beschränkung
des  behufs  Beseitigung  der  Stromschlinge  der  Oder  oberhalb  Cosel,  des
sogenannten  Wollsackes,  in  Anspruch  zu  nehmenden  Grundeigenthums