Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

Die  Firrrrichisch-ungerischr  Monarchic.  (Juni  22.)  123

daß  es  bei  einigem  guten  Willen  gelingen  werde,  eine  ersprießliche  Zusammenarbeit
  im  Interesse  des  Landes  und  der  Wahrung  der  Ordnung
und  Ruhe  desselben  zu  sichern.  Zu  seinem  größten  Bedauern  mußte  er  in
der  Rede  des  Ministerpräsidenten  eine  entschiedene  Zurückweisung  jener
ungqualifizierbaren  Angriffe  vermissen,  die  im  österr.  Reichsrate  gegen  die
Integrität  des  ung.  Staates  und  seine  im  Rahmen  der  Monarchie  eingenommene
  paritätische  Stellung  gerichtet  wurden.  Er  glaube,  der  Ansicht
des  ganzen  Hauses  Ausdruck  zu  verleihen,  wenn  er  aufs  entschiedenste
gegen  alle  derartigen  Uebergriffe  Verwahrung  einlege.

Abg.  Samuel  Bakonyi  (Ver.  Unabh.)  erklärt,  seine  Partei  werde  bei
unverändertem  Festhalten  an  ihren  Prinzipien  die  Regierung  unterstützen,
damit  endlich  das  allgemeine  Wahlrecht  ins  Leben  gerufen  werde.

Abg.  Graf  Theodor  Pejacsevich  (Kroate)  führt  aus,  mit  dem  Amtsantritt
  des  jetzigen  Ministerpräsidenten,  der  die  Demokratisierung  des  öffentlichen
  Lebens  Ungarns  inaugurieren  will,  sei  eine  sehr  erfreuliche  Tatsache
geschaffen.  Die  Ernennung  einer  nicht  nach  Kroatien-Slawonien-Dalmatien
zuständigen  Persönlichkeit  an  die  Spitze  des  kroatischen  Ministeriums  müsse
jedoch  dem  Vertrauen  auf  die  neue  Regierung  Abbruch  tun.

Abg.  Graf  Julius  Andrassy  (Verf.)  erklärt,  seine  Partei  werde  die
Regierung  mit  ganzer  Kraft  unterstützen.  In  bezug  auf  das  Wahlrecht
führt  er  aus,  dab  alles  angewendet  werden  müsse,  damit  diese  hochwichtige
Frage  endgültig  erledigt  werde.  Nur  ein  solches  Wahlrecht  entspreche  den
Wünschen  der  Nation,  den  Anforderungen  des  Staates  und  dem  Zeitgeiste,
welches  den  breitesten  Volksschichten  ein  Recht  zur  Mitbestimmung  sichert.

Am  22.  erklärt  Graf  Michael  Karolyi,  es  sei  für  ihn  und  seine
Partei  eine  moralische  Pflicht,  diese  Regierung,  die  im  Zeichen  der  Demokratie
  die  Leitung  der  Staatsgeschäfte  übernommen  habe,  mit  aller  Kraft
zu  unterstützen.  Die  Wahlreform  müsse  noch  vor  dem  hoffentlich  baldigen
Friedensschlusse  unter  Dach  gebracht  werden.  Innerhalb  der  Schanzen  der
Verfassung  müßten  die  weitesten  Schichten  des  Volkes  Aufnahme  finden.
Es  gelte  Schaffung  eines  neuen  Ungarn.  Den  dauernden  Frieden  könne
nur  die  Miteinbeziehung  einer  großen  Menge  Männer  und  Frauen  in  das
staatsrechtliche  Leben  in  genügender  Weise  sichern.  Er  empfehle  das  Stimmenrecht
  der  Frauen,  denn  er  sei  überzeugt,  daß  die  Regierung  in  dieser  Beziehung
  keinerlei  prinzipielle  Schwierigkeiten  erblicke.  Es  sei  dies  eine  wichtige
  aktuelle  Frage,  die  heute  gewürdigt  werden  müsse.

Abg.  Stephan  Pop  (Rum.)  begrüßt  die  neue  Regierung  und  hofft,
daß  die  ungarländischen  Rumänen,  die  tapfer  das  Vaterland  verteidigten
und  ihr  Leben  für  Thron  und  Vaterland  einsetzten,  nunmehr  aus  der
jahrhundertelangen  Unterdrückung  befreit  werden.  (Diese  Worte  rufen  auf
allen  Seiten  des  Hauses  lebhafte  Entrüstung  hervor.)

Auch  die  Vertreter  der  kleineren  Parteien  sichern  der  Regierung  vollste
Unterstützung  zu.

22.  Juni.  Schluß  der  Zeichnung  auf  die  6.  österr.  Kriegsanleihe.
Laut  amtl.  Bekanntgabe  betragen  die  Barzeichnungen  5  1890660000  Kr.,
wovon  auf  die  amortisable  Staatsanleihe  2620000000  Kr.  und  auf  die

Schapscheine  2569066000  Kr.  entfallen.  (Ueber  die  Ergebnisse  der  früheren
Anleihen  s.  S.  8.)

22.  Juni.  Entschließung  des  Deutschen  Nationalverbandes.

Der  Deutsche  Nationalverband  nimmt  in  einer  Vollversammlung
folgenden  von  Abg.  Dr.  Steinwender  vertretenen  Antrag  einstimmig
an:  Die  Bereinigung  der  nichtdeutschen  Parteien  macht  es  allen  Deutschen
ohne  Unterschied  der  Partei  zur  Pflicht,  sich  zusammenzuschließen.  Gemein-