Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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Berlin,  den  19.  März  1880.

„In  Ausführung  des  Beschlusses  des  Bundesrats  vom  13.  Februar  1875
—  §  126  der  Protokolle  —  sind  mit  der  Keiserlich  Königlich  österreichischungarischen
  Regierung  Verhandlungen  eingeleitet  worden,  um  auf  Grund  des
von  dem  Bundesrat  genehmigten  Vertragsentwurfs  eine  neue  Vereinbarung  in
Ansehung  der  Elbschiffahrtsverhältnisse  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und
Oesterreich-Ungarn  herbeizuführen.  Diese  Verhandlungen  sind  gegenwärtig  zum
Abschlusse  gekommen.  Wenn  sie,  trotz  der  bei  der  Vorberatung  der  Sache  in
dem  Bundesrat  betonten  Dringlichkeit  einer  Neuordnung  des  Elbschiffahrtsrechts,
eine  verhältnismäßig  lange  Zeit  in  Anspruch  genommen  haben,  so  hat  dies
nicht  in  Meinungsverschiedenheiten  über  den  Inhalt  der  neuen  Akte,  sondern
in  dem  Umstande  seinen  Grund  gehabt,  daß  die  Kaiserlich  Königlich  österreichischungarische
  Regierung  bei  Gelegenheit  des  Abschlusses  der  neuen  Akte  eine  Abänderung
  der  bestehenden  Zollabfertigungseinrichtungen  für  den  Elbverkehr  an
der  böhmisch-sächsischen  Grenze  herbeigeführt  zu  sehen  wünschte.

Nachdem  schließlich  eine  Verständigung  dahin  erfolgt  ist,  daß  die  endgiltige
Erledigung  dieser  Frage  bei  einer  anderweiten  Gelegenheit  erfolgen  solle,  ist  der
Unterzeichnete  nunmehr  in  der  Lage,

1.  die  am  7.  März  d.  J.  zu  Wien  von  den  beiderseitigen  Bevollmächtigten

  unterzeichnete  revidirte  Elbschiffahrtsakte,

2.  das  gleichzeitig  unterzeichnete  Schlußprotokoll  nebst  einer  erläuternden

Denkschrift
dem  Bundesrat  zur  verfassungsmäßigen  Beschlußnahme  ganz  ergebenst  vorzulegen.


Der  Reichskanzler:

v.  Bismarck.“

Die  Vorlage,  gegen  welche  sich  im  Bundesrat  kein  Widerspruch  erhoben
hatte,  blieb  im  Reichstag  unerledigt.!)

Normalmaaße  für  den  Ausbau  von  Wasserstraßen.  Der
Ausschuß  des  Bundesrats  für  Handel  und  Verkehr,  welchem  die  zufolge  Beschlusses
  des  Bundesrats  vom  28.  November  1874  eingegangenen  Aeußerungen
der  Bundesregierungen  über  verschiedene  Fragen,  betreffend  die  Feststellung  von
Normalmaaßen  für  den  Ausbau  von  Wasserstraßen  u.  s.  w.,  vorgelegt  waren,
hatte  an  das  Reichskanzler-Amt  das  Ersuchen  gerichtet,  das  gesamte  Material
behufs  der  weiteren  Beratung  in  übersichtlicher  Ordnung  zusammenstellen  zu
lassen.  Diesem  Ersuchen  wurde  durch  die  Vorlage  des  Reichskanzlers  vom
Sommer  1880  entsprochen.

1)  Zu  §  37  des  Vertrags  gab  der  sächsische  Bevollmächtigte  dem  Wunsche  Ausdruck,
daß  Ithunlichst  bald  eine  gleichmäßige  Regelung  der  Schiffsvermessungen  in  sämtlichen
Elbuferstaaten  herbeigeführt  werde  (Prot.  v.  12.  April  1880  §  239).