Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Festgesetzter
Cap.  Vortrag  etrag
4—
IUl.6  Erkennungsgebühr  des  Josef  Gantner  von  Sondernheim
für  Benützung  des  Hauptrheindammes  als  Fahrweg  und
mit  der  Nollbahn  2—
7¼  Erkennungsgebühr  der  Gemeinde  Oppan  für  Erbauung
eines  Färcher=  und  Dammwachthauses  auf  dem  Hauptrheindamme
  1—
8  Ertennungsgebühr  der  „Vereinigten  Speyerer  Ziegelwerke“
  in  Speyer  für  Benützung  eines  Streifens  der
äußeren  Dammböschung  oberhalb  km  0,5  der  Rheindammeintheilung
  als  Lagerplaz  .  20—
9  Erkennungsgebühr  des  Emil  Metzuer  in  Frankenthal  für
Anlage  einer  Nohrwasserleitung  quer  durch  den  Rheindamm
bei  km  11,7  in  der  Gemarkung  von  Oppan  1
10  Erkennungsgebühr  der  Gebrüder  Ginlini  in  Ludwigs.
hafen  a.  Rh.  für  Benützung  des  Hauptrheindammes  bei
Aulage  eines  Industriegeleises  .  .  5—
11  Erkennungsgebühr  für  Herstellung  einer  Dammscharte
und  für  Benützung  eines  Theiles  der  Rheindammböschung
bei  Anlage  eines  Industriegeleises  unterhalb  des  Speyererhafens
  .  30  —
12  Erkennungsgebühr  für  Aulage.  einer  Dammscharte  beim
Fabriketablissement  der  Firma  J.  Himmelsbach  unterhalb
Speyer  10—
13  Erkennungsgebühr  für  Herstellung  einer  Dammscharte
beim  Fabriterablissement  der  Firma  F.  Kirrmeier  unterhalb
  Speyer  .  .  ä-Ctmmm
  Cap  Ill  21  700  58
IV.  Kreisumlage  zu  38,5  Prozent
von  der  Steuerprinzipalsumme  von  3  555  148  A.  26  nach  Abzug
von  ½%  für  ungiebige  Posten  im  Nettobetrage  vd0o.  1  364  169  65
V.  Aktivreste  der  Kreisfonds  früherer  Jahre  .  59  004  19
Summa  der  K-  Ernahen  184·t  7I