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Bei dem letztern Punkt konnten sie nicht einig werden,
wie denn aber die Bischdfe zu Erhaltung ihrer ursprünglichen
Rechte wieder gebracht werden sollten. Zwölf derselben waren
der Meinung, eine Dispensation und ausdrückliche Erlaubniß
des Pabsis sey dazu norhwendig. Der Bischof von San-Miniato
aber und der von Soanga tvereiyigten sich dießmal
mit denen von Pistoja, Chiusi und Tolle.
Ebenso getheilt waren die Meinungen, über den Studienplan,
und über die theologischen Schriften, die in den
Seminarien erklärt werden sollten; über die Mehrheit der
Altäre in einer und eben derselben Kirche; über die Hinwegschaffung
der privilegirten Altäre u. s. w.
Da man auf den Eid kam, welchen die Bischöfe bei
ihrer Weihung dem Pabst schwören müssen, und der Bischof
von Pistoja den Vorschlag machte, denselben so zu ändern,
daß man künftighin dem Pabst blos kanonischen Gehorsam
verspreche, so waren die meisten der übrigen hoch erstaunt.
Der Erzbischof von Pisa glaubte, die ganze Sache könne
kein Gegenstand ihrer Berathschlagung seyn, weil sie im großherzoglichen
Ausschreiben gar nicht berührt worden. Die Bischöfe
von San-Miniato, Soana, Chiusi und Colle meinten
denn doch, man habe das Recht, auch Dinge in Bewegung
zu bringen, die nicht in jenem Ausschreiben angedeutet worden,
und der Archidiakon Falchi trug endlich darauf an, man
sollte den Großherzog bitten, aus eigener Autorität den Eid
so zu ändern, wie er billig lauten müsse. Da es zum entscheidenden
Stimmen kam, waren fänf Bischofe fuͤr diesen
Vorschlag, zwoͤlf dagegen.
Noch mehr offenbarte sich auch der Geist, der auf dieser
Versammlung ruhte, bei folgender Berathschlagung. Einer
der Hirtenbriefe des Bischofs von Chinsi war zu Rom durch
ein paͤbstliches Breve verdammt worden. Der Bischof legte