Das Privileg kann der Bank zuerst nach ı5, dann immer nach
ıo Jahren auf jedesmalige einjährige Ankündigung genommen und Rückzahlung
des eingeschossenen Betrages angeordnet werden.
Der Gewinn der Bank wird in folgender Weise verteilt: Es erhalten
die Anteilseigner und der Staat für ihren Einschuß 31/,°,. Von dem
Rest wird !/, zur Bildung eines Reservefonds verwendet. Der dann noch
verbleibende Betrag wird zur Hälfte an die Anteilseigner, zur Hälfte an
den Staat verteilt.
Die Oberaufsicht führt ein Kuratorium, das aus dem Präsidenten
des Staatsrates, dem Justizminister, dem Finanzminister, dem Präsidenten
des Handelsamts und einem fünften, vom König ernannten \litgliede
besteht. Die Leitung erfolgt durch einen vom Staate besoldeten Chef
und ein diesem unterstelltes, aus einem Präsidenten und fünf Mitgliedern
bestehendes Hauptbank-Direktorium.
Die Anteilseigner haben ihre Vertretung in der Versammlung der
Meistbeteiligten. Es sind das diejenigen 200 Personen, die nach den
Stammbüchern der Bank am Tage der Berufung der Generalversammlung
die größte Anzahl Bankanteile besitzen.
Die Versammlung der Meistbeteiligten wählt den aus 135 Personen bestehenden
Zentralausschuß, der monatlich einmal zusammentritt, um
Bericht über die Tätigkeit der Bank zu empfangen, und in wichtigen
Angelegenheiten vom Direktorium befragt werden muß. Zur Ausübung
der fortlaufenden speziellen Kontrolle wählt der Zentralausschuß aus seiner
Mitte drei Deputierte und ebensoviel Stellvertreter. Diese sind berechtigt
und verpflichtet, in den Geschäftsstunden und im Beisein eines Mlitgliedes
des Hauptbank-Direktoriums von dem Gange der Geschäfte überhaupt, sowie
von den gemachten Geschäften spezielle Kenntnis zu nehmen, die Bücher
und Portefeuilles der Bank einzusehen und den monatlichen ordentlichen,
sowie den außerordentlich abzuhaltenden Kassenrevisionen beizuwohnen.
2. Anfänge des deutschen Notenbankwesens.
Im Jahre 1766 bereits hatte die Königliche Giro- und Lehnbank das
Privileg, Noten auszugeben, erhalten. Der durchschnittliche Umlauf betrug
aber, wie wir gesehen haben, nur etwa °}, Millionen Taler. Nachdem 1806
die Notenemission gänzlich eingestellt worden war, wurden in der Zeit von
1820— 1836 Bankkassen-(Depositen-) Scheine ausgegeben. 1846 wurde
die Preußische Bank eine eigentliche moderne Notenbank mit dem
Recht, 21 Millionen Taler Noten zu emittieren.