Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

192 Dr. Horion 
Reiche geregelt, aber das eine ist erreicht, daß überall eine Stelle besteht, 
die die Arbeit in die Hand genommen hat und planmäßig durchführt. Durch 
ein Rundschreiben des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) an die Bundes- 
regierungen vom 22. März 1915 wurden allgemeine Anweisungen über 
die Gestaltung der Kriegsinvalidenfürsorge gegeben, die Durchführung im 
einzelnen aber den Bundesstaaten überlassen. In Preußen waren dann 
noch von besonderer Bedeutung zwei Ministerialerlasse vom 10. Mai und 
8. September 1915, in denen die maßgebenden Gesichtspunkte ausführlich 
beleuchtet und die Grundlagen für ein übereinstimmendes Arbeiten der 
einzelnen Organisationen gelegt wurden. Im Interesse der notwendigen 
Dezentralisation ist aber keine einheitliche Organisation für ganz Preußen 
geschaffen worden, vielmehr sind besondere Hauptfürsorgeorganisationen 
in den einzelnen Provinzen und in der Stadt Berlin ins Leben gerufen worden. 
An leitender Stelle steht hierbei überall die Verwaltung des Provinzial- 
verbandes, also der Landeshauptmann der betreffenden Provinz, in Berlin 
der Oberbürgermeister. Die Organisationsform ist aber in den einzelnen 
Provinzen verschieden. Entweder ist die Kriegsbeschädigtenfürsorge, wie 
es in Ostpreußen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hannover und der 
Rheinprovinz geschehen ist, zu einer Aufgabe des Provinzialverbandes selbst 
gemacht worden, und den betreffenden Landeshauptleuten sind in diesen 
Fällen größere Ausschüsse aus den beteiligten amtlichen und beruflichen 
Kreisen mit beratender Stimme zur Seite getreten; oder es sind in den 
andern Provinzen zu Trägern der Organisation die „Ausschüsse für Kriegs- 
beschädigtenfürsorge“ selbst gemacht worden. Aber auch dort führt der 
Landeshauptmann der Provinz den Vorsitz in den Ausschüssen, und die Ge- 
schäfte werden auch meistens von Organen des Provinzialverbandes erledigt. 
In Preußen kann man sich also in allen Fragen der Kriegsbeschädigten- 
fürsorge, wenn die einzelne in Betracht kommende örtliche Stelle nicht be- 
kannt ist, an den betreffenden Landeshauptmann (in Berlin an den Ober- 
bürgermeister) wenden, um Auskunft zu erhalten. In den andern Bundes- 
staaten sind Landesausschüsse für Kriegsinvalidenfürsorge meist unter 
Leitung von Organen der Staatsregierung gebildet. Alle diese Hauptfür- 
sorgeorganisationen sind am 16. September 1915 zu dem „Reichsausschuß 
der Kriegsbeschädigtenfürsorge“ unter Vorsitz des Landesdirektors 
der Provinz Brandenburg in Berlin zusammengetreten. Dieser Reichsaus- 
schuß ist eine anregende, beratende und begutachtende Stelle, die in zahl- 
reichen Unterausschüssen alle wichtigen Fragen der Kriegsbeschädigten- 
fürsorge berät und auf eine gleichmäßige Handhabung der Grundsätze hin- 
wirkt. Die wesentlichste Arbeit haben aber zu leisten die örtlichen Aus- 
schüsse der Kriegsbeschädigtenfürsorge, die sich in allen Stadt- und Landkreisen 
gebildet haben. Hier arbeiten die „Berufsberater“ daran, für den Kriegs- 
beschädigten denjenigen Beruf ausfindig zu machen, den er trotz seiner 
Beschädigung ausfüllen und in dem er möglichst einen vollen Lohn verdienen 
kann. Hierbei müssen die bisherigen landläufigen Anschauungen über die 
Leistungsfähigkeit oder besser gesagt, die Leistungsunfähigkeit der sogenannten 
„Invaliden“ von Grund aus geändert werden. In seiner Schrift über