192 Dr. Horion
Reiche geregelt, aber das eine ist erreicht, daß überall eine Stelle besteht,
die die Arbeit in die Hand genommen hat und planmäßig durchführt. Durch
ein Rundschreiben des Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) an die Bundes-
regierungen vom 22. März 1915 wurden allgemeine Anweisungen über
die Gestaltung der Kriegsinvalidenfürsorge gegeben, die Durchführung im
einzelnen aber den Bundesstaaten überlassen. In Preußen waren dann
noch von besonderer Bedeutung zwei Ministerialerlasse vom 10. Mai und
8. September 1915, in denen die maßgebenden Gesichtspunkte ausführlich
beleuchtet und die Grundlagen für ein übereinstimmendes Arbeiten der
einzelnen Organisationen gelegt wurden. Im Interesse der notwendigen
Dezentralisation ist aber keine einheitliche Organisation für ganz Preußen
geschaffen worden, vielmehr sind besondere Hauptfürsorgeorganisationen
in den einzelnen Provinzen und in der Stadt Berlin ins Leben gerufen worden.
An leitender Stelle steht hierbei überall die Verwaltung des Provinzial-
verbandes, also der Landeshauptmann der betreffenden Provinz, in Berlin
der Oberbürgermeister. Die Organisationsform ist aber in den einzelnen
Provinzen verschieden. Entweder ist die Kriegsbeschädigtenfürsorge, wie
es in Ostpreußen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hannover und der
Rheinprovinz geschehen ist, zu einer Aufgabe des Provinzialverbandes selbst
gemacht worden, und den betreffenden Landeshauptleuten sind in diesen
Fällen größere Ausschüsse aus den beteiligten amtlichen und beruflichen
Kreisen mit beratender Stimme zur Seite getreten; oder es sind in den
andern Provinzen zu Trägern der Organisation die „Ausschüsse für Kriegs-
beschädigtenfürsorge“ selbst gemacht worden. Aber auch dort führt der
Landeshauptmann der Provinz den Vorsitz in den Ausschüssen, und die Ge-
schäfte werden auch meistens von Organen des Provinzialverbandes erledigt.
In Preußen kann man sich also in allen Fragen der Kriegsbeschädigten-
fürsorge, wenn die einzelne in Betracht kommende örtliche Stelle nicht be-
kannt ist, an den betreffenden Landeshauptmann (in Berlin an den Ober-
bürgermeister) wenden, um Auskunft zu erhalten. In den andern Bundes-
staaten sind Landesausschüsse für Kriegsinvalidenfürsorge meist unter
Leitung von Organen der Staatsregierung gebildet. Alle diese Hauptfür-
sorgeorganisationen sind am 16. September 1915 zu dem „Reichsausschuß
der Kriegsbeschädigtenfürsorge“ unter Vorsitz des Landesdirektors
der Provinz Brandenburg in Berlin zusammengetreten. Dieser Reichsaus-
schuß ist eine anregende, beratende und begutachtende Stelle, die in zahl-
reichen Unterausschüssen alle wichtigen Fragen der Kriegsbeschädigten-
fürsorge berät und auf eine gleichmäßige Handhabung der Grundsätze hin-
wirkt. Die wesentlichste Arbeit haben aber zu leisten die örtlichen Aus-
schüsse der Kriegsbeschädigtenfürsorge, die sich in allen Stadt- und Landkreisen
gebildet haben. Hier arbeiten die „Berufsberater“ daran, für den Kriegs-
beschädigten denjenigen Beruf ausfindig zu machen, den er trotz seiner
Beschädigung ausfüllen und in dem er möglichst einen vollen Lohn verdienen
kann. Hierbei müssen die bisherigen landläufigen Anschauungen über die
Leistungsfähigkeit oder besser gesagt, die Leistungsunfähigkeit der sogenannten
„Invaliden“ von Grund aus geändert werden. In seiner Schrift über