Full text : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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217.

.  Dieselbe  Prämie  pasrt  aunoch  nach  formaler  Eröffnung  des  Konkurses,

u[Dagegen  wird  diese  Prämie  nach  der  zeit  und  bis  zu  dem  Eintritt  der

.  und  fällt  gänzlich  weg  nach  dem  Eintrikt  dieser  Rechtskraft.

.Entwurf  der  ichts  ·  Notul  eines  Güter  oder  Streit,  Vertreters

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5)  Hat  dagegen  der  Güter.  oder  Streit=  Vertreter,  oder  der  Sachwalter
eines  Gläubigers,  den  Plan  enbworfen,  und  den  Vergleich  allein
verminelt,  so  erbält  diefer

1.  wenn  die  Konkuro-Masse  noch  *  500  5  M.  belragi  5  Thl.  bie
10  Thl.  bi

tl  sar.  pf.
1.  wenn  die  Donkursmast  e  rnch  nicht  500  Ibl.  beiragt  w  U##
2.  von  500  Thl.  bis  Thl.  .  20
3.  bis  5000  Thl.  .  .  .  .  biss30
4.  darüber  .  .  Zockhmäc

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2.  bis  1000  Thl.  Thl.  bis

3.  daruͤber  von  jedem  100  Thl.

4.  dagegen  erhält  in  einem  solchen  Fall  das  Grricht,  außer  den  sewoͤhnlichen
  Gebũhren,  nur  wegen  Anertenntniß  des  Vergleichs  von
Seiten  der  Gläubiger,  ven  jetken  10  Sgr.  bis

ac)  Haben  aber  beide  gemeinschaftlich  gewirkt,  so  gobührt  Jedem  diel
Lällte.  der  resp.  ihnen  zugesicherten  Prämie.

)  Die  vorstebenden  Prämien  passiren,  wenn  die  bekreffende  Konkursmasse
  noch  nicht  100  Thl.  beträgt,  nur  zu  dem  geringsten  Ansatze.

bis  nach  angetretenem  Liauidattonsverfahren,.  sobald  der  Vergleich  nur

vor  Beandvortung  der  Liquidationen  geschlossen  wird,  jedoch  nur  zu

drei  Viertheilen  von  obigen  Ansäten.

Rechtekraft  des  Lokarions-Erkenmuisses  nur  zur  Dälfte  zugestanden,
Edikral-Ladung,  für  sämmtliche  Exemplarien:

5)  darüber  .
Bekanntmachung  in  öffentliche  Blätter,  s.  Ar.  II.

Prozesses  bis  zu  4  Personen
wenn  mehrere  vorzuladen  sind,  für  jede  Verson  mehr.

sich  genügend  legitimirt  haben,  die  Kurrente  nicht  auf  die  Jahl  der
Imncreftnn,  sondern  der  Advokaten  einzurichten  und  hiernach  zu  liquidiren


 

.Verpflichtung  desselben,  einschließlich  Registratur
.Ausfertigung  eines  Pflicht-Scheins.  (

bhaltung  des  Klquidationg=  Tertan:
a)  wenn  dabei  die  Güte  versucht  wird

¾  de-  entursmase  *  noch  nichst  7  *  1  Thl  6  eire  bis
.  3

EIIIIIItZEIIITIII  betragt  21  Sgr.  bis
.  .2
Kurrentlodung  an  die  bekannten  Gläubiger,  auch  seust  im  Lause  des

wobei  jedoch,  wenn  Sachwaltern  mebreren  Gläubigern  ledient  sind  und

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