Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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In Ziffer 5 werden die Worte „zu zwei-, drei= oder vierjährig-freiwilligem Dienst“ ersetzt durch 
die Worte: 
„zu ein-, zwei-, drei= oder vierjährig-freiwilligem Dienste, bezw. von Marine-Ersahreservisten 
auch zu fünf= oder sechsjährig-freiwilligem Dienste“. 
89. 
Im Eingange der Ziffer 4b wird für 5. Einwilligung“ gesetzt: 
„die nach Muster 17 e ertheilte Einwilligung.“ Mulier 175. 
g. 80. 
In Ziffer 2c wird für „Entlassungsprüfung“: „Reiseprüfung“ gesetzt. anetn % 
Der Ziffer 4 tritt als zweiter Absatz hinzur 
„Das Gleiche gilt von Reifezeugnissen der unter Ziffer 2c fallenden Progymnasien, Real- 
Progymnasien und Realschulen.“ 
Ziffer 7 lautet: 
„Der Reichskanzler ist ermächtigt*), in besonderen Fällen ausnahmsweise den Zeugnissen 
ausländischer Lehranstalten, welche Befähigungszeugnissen deutscher Schulen für den einjährig- 
freiwilligen Dienst gleichwerthig erscheinen, die Bedeutung solcher Zeugnisse beizulegen.“ 
S. 93. 
Im ersten Absatze der Ziffer 60 wird zwischen den Worten „der“ und „Ministerialinstanz“ 
eingefügt: 
„Ersatzbehörde dritler Instanz oder der“ 
In Ziffer 8 wird zwischen dem zweiten und dritten Absatze folgender Absatz eingesügt: 
„Vollsschullehrer und Kandidaten des Volksschulamts sind in diesem Falle nur zu einer 
einjährigen akliven Dienstzeit heranzuziehen. Das Gleiche gilt für die Volksschullehrer, welche 
aus Mangel an Mitteln von dem erworbenen Berechtigungsscheine zum einjährig-freiwilligen 
Dienste später keinen Gebrauch machen können.“ 
Im ersten Absatze der Ziffer 9 fällt der letzte Satz fort. 
Als dritter Absatz tritt dieser Ziffer hinzu: 
„Bei Seesteuerleuten und bei den in die Marine eingestellten Berechtigten tritt hierbei 
der zuständige (§. 93, 8 Abs. 1) Marinestations = Chef an die Stelle des kommandirenden 
Generals des Armeekorps (5§. 2, 3).“ 
8. 94. 
In Ziffer 8d lauten unter bb die Eingangsworte: 
a„bb) Dieselben werden für tauglich nicht erachlet ... 
In Ziffer 9 wird zwischen dem zweiten und dritten Absatze solgender Absatz eingefügt: 
„Bei der Meldung von Freiwilligen zum Eintritt in die Marine tritt hierbei an die 
Stelle des Generalkommandos der zuständige Marinestations-Chef.“ 
Ziffer 10c lautet: 
„Die Benachrichtigung erfolgt durch Uebersendung des Berechtigungsscheins, auf dessen 
Rückseite in jedem einzelnen Falle der Einstellungstag zu vermerken ist. Der Vermerk ist 
handichriftlich zu vollziehen und mit dem Stempel zu versehen“ 
S. 116. 
Der vierte Absatz der Ziffer 1 lautet: 
„Uebungen von Reservisten, welche bei den Frühjahrs-Kontrolver zur Land- 
wehr versetzt werden, müssen am 1. November des vorangehenden enen zlunch sein.“
	        
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