Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Bezeichnung der Stellen. 
— — 
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
2. Bei der Chaussee= und Flußbau-Verwaltungs- 
Kommission: 
Aktuar, 
Kopist, 
Bureaudiener, 
Schleusenmeister,) 
Stromaufseher zu Parchim und Grabow. 
3. Bei der Gewerbe-Kommission: 
Aktuar, 
Bureaugehilfen, 
Diener. 
4. Bei der Cidvilstands-Kommission: 
Aktuar, 
Bureaugehilfe. 
5. Bei der Prüfungs-Kommission für Einjährig- 
Freiwillige und den Civilborsitzenden der beiden 
Ober-Ersatzkommissionen: 
Aktuar. 
6. Bei den Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen: 
Aktuare. « 
7. Beim Leuchtturme zu Bastorf: 
Oberwärter, 
Wärter. 
  
abwechselnd. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
(Großherzogliches 
Militär- 
Departement zu Schwerin. 
  
  
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
ung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der niederen 
Prüfung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüfung. 
1) Soweit diese Stellen 
Geistige Besähigung: 
h 
nicht als Nebenämter 
zu betrachten sind. 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
ng. 
Geistlge Vesähigung: 
Bestehen der niederen 
Prüfung. 
Geistige delähung- 
Bestehen der höheren 
Geistige welchigung: 
1 Wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
Geistige Befähigung: 
besen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
ung. 
Die Aktuare sind auf 
Erfordern zur Bestel- 
lung einer angemesse- 
nen Kaution ver- 
pflichtet. 
2) Soweit die Stellen 
durch Anstellung sei- 
tens der Regierung 
besetzt werden und 
nicht die Besorgung 
der bezüglichen Ge- 
schäfte durch kontrakt- 
liche Annahme der 
erforderlichen Schreib- 
kräfte seitens der Ci- 
vilvorsitzenden selbst 
erfolgt. 
,I Geistige » 
Bestehen der gewöhn- 
wissenschaft- 
Befähigung: 
  
I lien Prüfung. 
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