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Bezeichnung der Stellen.
— —
Angabe
bei den für Militär—
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
2. Bei der Chaussee= und Flußbau-Verwaltungs-
Kommission:
Aktuar,
Kopist,
Bureaudiener,
Schleusenmeister,)
Stromaufseher zu Parchim und Grabow.
3. Bei der Gewerbe-Kommission:
Aktuar,
Bureaugehilfen,
Diener.
4. Bei der Cidvilstands-Kommission:
Aktuar,
Bureaugehilfe.
5. Bei der Prüfungs-Kommission für Einjährig-
Freiwillige und den Civilborsitzenden der beiden
Ober-Ersatzkommissionen:
Aktuar.
6. Bei den Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen:
Aktuare. «
7. Beim Leuchtturme zu Bastorf:
Oberwärter,
Wärter.
abwechselnd.
abwechselnd.
abwechselnd.
abwechselnd.
(Großherzogliches
Militär-
Departement zu Schwerin.
Bestehen der höheren
wissenschaftlichen Prü-
ung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der niederen
Prüfung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der gewöhn-
lichen wissenschaft-
lichen Prüfung.
1) Soweit diese Stellen
Geistige Besähigung:
h
nicht als Nebenämter
zu betrachten sind.
Bestehen der höheren
wissenschaftlichen Prü-
ng.
Geistlge Vesähigung:
Bestehen der niederen
Prüfung.
Geistige delähung-
Bestehen der höheren
Geistige welchigung:
1 Wissenschaftlichen Prü-
fung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der höheren
wissenschaftlichen Prü-
fung.
Geistige Befähigung:
besen der höheren
wissenschaftlichen Prü-
ung.
Die Aktuare sind auf
Erfordern zur Bestel-
lung einer angemesse-
nen Kaution ver-
pflichtet.
2) Soweit die Stellen
durch Anstellung sei-
tens der Regierung
besetzt werden und
nicht die Besorgung
der bezüglichen Ge-
schäfte durch kontrakt-
liche Annahme der
erforderlichen Schreib-
kräfte seitens der Ci-
vilvorsitzenden selbst
erfolgt.
,I Geistige »
Bestehen der gewöhn-
wissenschaft-
Befähigung:
I lien Prüfung.
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