82
Nummer
des
tarifs
Zollsatz
für
1 dz
Tarasätze
(669)
670
671
672
678
679
unter vorstehend aufgeführte Nummern
fallen, auch Hartpapierwaren:
ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur
in Verbindung mit Holz oder Eisen:
aus Papier der Nummer 657 oder 658
oder damit ganz oder teilweise über-
zogen; Waren mit gestrichenem, aufge-
legtem oder galvanoplastischem Metall-
überzug oder mit Metalldruck, sowie
fein bemalte Waren; gepreßte oder
sonst geformte Gegenstände aus Stein-
pappmasse, sowie Hartpapierwaren, ge-
färbt, lackiert oder gefirnißt; Lampen-
schirme, Laternen, sowie andere feine
Waren und Luxusgegenstände (mit
Ausnahme der Blumen) . . . ..
Blumen (Blüten, Blütenblätter, Knospen)
andere Waren. .......
in Verbindung (auch ganz oder teilweise über-
zogen) mit Gespinsten oder Gespinstwaren
aller Art, mit fein geformter Wachsarbeit,
mit Halbedelsteinen, Perlmutter, Elfenbein,
Zellhorn (Zelluloid) oder ähnlichen Former-
stoffen, vergoldeten oder versilberten unedlen
Metallen; Stickereien auf Papier oder Pappe
in Verbindung mit anderen als den vorgenannten
Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere
Zollsätze falleen
Edelsteine:
bearbeitet (geschliffen usw.) ohne Fassung
oder nur zu technischen Zwecken in
Holz, Horn, Knochen oder unedlen
Metallen gefaßt (Schneide= und Schreib-
diamanten); auch Drahtzieheisen in Ver-
bindung mit gebohrten Edelsteinen
in anderer Weise gefaßt; in einer zur
unmittelbaren Verwendung als Schmuck
oder Zierat geeigneten Form oder ge-
schnitten (Gemmen, Kameen); vorstehend
nicht genannte Waren aller Art in Ver-
bindung mit Edelsteinen, soweit sie nicht
an sich unter höhere Zollsätze fallen.
Halbedelsteine (einschließlich der glasigen Lava):
bearbeitet (geschliffen usw.) ohne Fassung
gefaßt, geschnitten (Gemmen, Kameen) oder
sonst zu Waren verarbeitet, soweit sie
nicht durch die Verbindung mit anderen
Stoffen unter höhere Zollsätze fallen.
30
15
24
60
600
60
175
Kisten 16, Fässer 16.
Kisten 20, Fässer 20, Körbe 13, Ballen 9.
1 Kisten 16, Fässer 16.
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